Gesetzgebung

EU-Kommission: Saubere Energie für alle – Kommission macht Vorschläge für Zukunft der Energie- und Klimapolitik

Die Europäische Union unterstreicht ihre Vorreiterrolle beim Übergang zu einem umweltfreundlichen Energiesystem. Heute (Mittwoch) hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Paket an Gesetzesvorschlägen, Berichten und Mitteilungen vorgestellt, das drei Kernziele verfolgt. Erstens: Energieeffizienz als oberste Priorität. Zweitens: Europa strebt eine weltweite Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien an. Drittens: Der Übergang zu sauberen Energien muss auch für die Verbraucher fair sein.

Die Gesetzesvorschläge zum Thema „Saubere Energie für alle Europäer“ betreffen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Gestaltung des Strommarktes, Sicherheit der Stromversorgung und Steuerung der Energieunion. Darüber hinaus schlägt die Kommission neue Möglichkeiten für das Ökodesign sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor.

Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič, zuständig für die Energieunion, erklärte:

„Mit dem heute vorgestellten Paket soll der Übergang zu sauberer Energie bei gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft unterstützt werden. Europa hat in den letzten Jahren die globale Klimapolitik angeführt und wird auch jetzt durch die Schaffung der Voraussetzungen für nachhaltige Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen mit gutem Beispiel vorangehen. Die heutigen Vorschläge betreffen alle Branchen im Zusammenhang mit sauberer Energie: Forschung und Innovation, Qualifikationen, Gebäude, Industrie, Verkehr, digitale Wirtschaft, Finanzen, um nur einige zu nennen. Unsere Vorschläge sollen allen europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die Mittel an die Hand geben, größtmöglichen Nutzen aus dem Übergang zur sauberen Energie zu ziehen.“

Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimapolitik und Energie, ergänzte:

„Unsere Vorschläge ermöglichen eine erhebliche Steigerung der Nachfrage nach neuen Technologien, schaffen günstige Voraussetzungen für Investoren, stärken die Stellung des Verbrauchers, sorgen für besser funktionierende Energiemärkte und helfen uns, unsere Klimaziele zu erreichen. Ich bin besonders stolz darauf, dass wir das verbindliche Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 30% erreicht haben, so dass sich unsere Abhängigkeit von Energieimporten verringert, Arbeitsplätze geschaffen und die Emissionen weiter reduziert werden. Durch den Übergang zu sauberer Energie steht die Energiebranche Europas kurz vor einer Revolution. Und wie Paris gezeigt hat, können wir diese nur dann bewältigen, wenn wir zusammenarbeiten. Mit ihren Vorschlägen hat die Kommission den Weg zu einem wettbewerbsfähigeren, moderneren und umweltfreundlicheren Energiesystem geebnet. Wir zählen nun auf das Europäische Parlament und unsere Mitgliedstaaten, dieses Realität werden zu lassen.“

Energieeffizienz

Als übergeordnetes Ziel schlägt die Kommission eine verbindliche EU-weite Steigerung der Energieeffizienz um 30% bis 2030 vor. Mit den heutigen Vorschlägen aktualisiert die Kommission die bestehende Energieeffizienzrichtlinie und will die Energieverbrauchserfassung und -abrechnung für Verbraucher von Heiz- und Kühlenergie verbessern.

Darüber hinaus schlägt die Kommission Änderungen an der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vor, um Gebäude „intelligenter“ zu machen – durch Förderung der Nutzung der Informationstechnologie und sonstiger moderner Technologien, darunter auch Gebäudeautomatisierung und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, um einen effizienten Betrieb der Gebäude sicherzustellen.

Auf den Gebäudesektor entfallen derzeit 40% des Gesamtenergieverbrauchs in Europa. Zwei Drittel der Gebäude in der EU wurden errichtet, bevor Energieeffizienzstandards eingeführt wurden, und die Renovierungsrate beträgt derzeit nur rund 1% pro Jahr. Mit den Änderungen an der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden möchte die Kommission die Renovierung des Gebäudebestands beschleunigen und dessen CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts so weit wie möglich senken.

Ökodesign-Maßnahmen und das Ökolabel verbessern die Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten und verringern Emissionen, Abfall und die Energieabhängigkeit. Schätzungen zufolge werden die jährlichen Energieeinsparungen im Rahmen von Ökodesign-Maßnahmen bis 2020 dem jährlichen Energieverbrauch Italiens entsprechen. So können europäische Haushalte Energiekosten von bis zu 500 Euro pro Jahr einsparen. Im Mittelpunkt des Ökodesign-Arbeitsplans stehen daher die Produkte mit dem größten Einsparpotenzial. So enthält der neue Ökodesign-Arbeitsplan für den Zeitraum 2016-2019 eine Liste neuer Produktgruppen sowie eine Beschreibung des Beitrags von Ökodesign-Maßnahmen zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft.

Erneuerbare Energien

Die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird zusammen mit den Vorschlägen für die Neugestaltung des Strommarkts und für die Governance einen Rechtsrahmen schaffen, der für Investitionssicherheit und für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Technologien sorgt, ohne die Klimaschutz- und Energieziele zu gefährden.

Die erneuerbaren Energien werden sich stärker am Markt orientieren, wobei ungenutztes Potenzial erschlossen werden muss und die Planungssicherheit und Sichtbarkeit im Interesse der Investoren gewährleistet werden müssen. Neue Regeln werden es den Erneuerbare-Energien-Erzeugern ermöglichen, einen immer höheren Anteil ihrer Erlöse im Markt zu erzielen.

Es geht nicht darum, den Vorrang erneuerbarer Energien in den Netzen zu beenden. Im Gegenteil: Durch den neuen Rechtsrahmen wird sichergestellt, dass erneuerbare Energien in vollem Umfang in den Strommarkt einbezogen werden können, es wird aber auch dafür gesorgt, dass die marktbezogenen Bestimmungen erneuerbare Energien nicht diskriminieren.

Die vorrangige Einspeisung wird für bestehende Anlagen, kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen und Vorhaben zur Demonstration innovativer Technologien weiterbestehen. Für andere Anlagen werden unabhängig von der verwendeten Technologie diskriminierungsfreie Regeln für den Netzzugang Dritter gelten. Zudem sollte eine Kürzung der Bereitstellung erneuerbarer Energien als Letztes erfolgen.

In der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie werden die bestehenden EU-Kriterien für die Nachhaltigkeit von Bioenergie beibehalten und auf Biomasse und Biogas für die Wärme- und Stromerzeugung ausgedehnt. Die Richtlinie enthält konkret die folgenden vier neuen Anforderungen für den Zeitraum nach 2020:

  • Fortschrittliche Biokraftstoffe müssen mindestens 70 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als fossile Kraftstoffe.
  • Ein neues Nachhaltigkeitskriterium für forstwirtschaftliche Biomasse, die für die Energieerzeugung genutzt wird, um das Risiko eines zu hohen Holzeinschlags zu begrenzen und die Anrechnung und Verbuchung für LULUCF zu gewährleisten.
  • Eine THG-Einsparvorgabe von 80 Prozent für die Wärme- und Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas (für Großanlagen mit einer Brennstoffkapazität von mindestens 20 MW).
  • Eine Vorgabe, wonach für die Stromerzeugung aus Biomasse hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie eingesetzt werden muss (mit Bestandschutz für bestehende Anlagen).

Ein faires Angebot für die Verbraucher

Energie ist ein unerlässliches Gut und für eine umfassende Teilhabe an der modernen Gesellschaft unbedingt notwendig. Die Umstellung auf umweltfreundliche Energie muss für die betroffenen Sektoren, Regionen oder schutzbedürftigen Teile der Gesellschaft fair gestaltet werden. Wir wollen die Verbraucher bei dieser Umstellung unterstützen.

Alle Verbraucher in der EU werden das Recht haben, Strom zu erzeugen, entweder für den eigenen Verbrauch oder um ihn zu speichern, mit anderen zu teilen oder an den Markt zu verkaufen. Diese Änderungen werden Haushalten und Unternehmen eine verstärkte Teilnahme am Energiesystem, eine bessere Steuerung ihres Energieverbrauchs und die Reaktion auf Preissignale ermöglichen.

Die Kommission wird die Einführung intelligenter Zähler beschleunigen und den Zugang zu Verträgen mit dynamischer Preisgestaltung gewährleisten, die für die Einbeziehung der Verbraucher in den Markt unerlässlich sind.

Mit dem Einverständnis der Verbraucher werden die Marktteilnehmer Zugang zu nützlichen Verbraucherdaten haben, die es ihnen ermöglichen werden, den Verbrauchern maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Ein besser regulierter und diskriminierungsfreier Zugang zu Verbraucherdaten wird durch eine Intensivierung des Wettbewerbs den Verbrauchern zugute kommen.

Die Energiearmut, die auf geringe Einkommen und nicht energieeffiziente Wohnungen zurückzuführen ist, ist in der gesamten EU eine große Herausforderung. 2014 entfielen fast 9% der Gesamtausgaben der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen in der EU auf Energie.

Dieses Paket enthält ein neues Konzept für den Schutz schutzbedürftiger Verbraucher, wozu auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Senkung der Energiekosten der Verbraucher durch die Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz gehört.

Verkehr: EU-Strategie für automatisierte Mobilität

Mehr Straßenverkehrssicherheit, mehr Verkehrseffizienz und besserer Fahrkomfort – das sind die Ziele der Europäischen Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme (C-ITS). Bis 2019 sollen diese Verkehrssysteme es Straßennutzern und Verkehrsleitstellen EU-weit ermöglichen, Informationen auszutauschen und ihre Maßnahmen anhand dieser Informationen zu koordinieren.

Beispielsweise können sich Fahrzeuge dann gegenseitig vor potenziell gefährlichen Situationen, etwa vor einer Notbremsung oder vor einem Stauende warnen und mit der lokalen Straßeninfrastruktur, kommunizieren, um die Geschwindigkeit zu optimieren.

Kapazitätsmechanismen

Die EU-Wettbewerbsaufsicht hat zudem den Abschlussbericht zu ihrer Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen veröffentlicht. Darin stellt sie fest, dass die Mitgliedstaaten sorgfältiger prüfen müssen, ob derartige Mechanismen tatsächlich erforderlich sind. Außerdem erläutert sie, wie die Ausgestaltung der Mechanismen dazu beitragen kann, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Verfälschungen des Wettbewerbs möglichst gering zu halten.

Aus dem Bericht geht hervor, dass die Mitgliedstaaten vor der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in vielen Fällen nicht in angemessener Weise geprüft haben, ob ein solcher Mechanismus auch tatsächlich erforderlich ist. Darüber hinaus stehen Marktreformen, die für die Verbesserung der Versorgungssicherheit unbedingt notwendig sind, in vielen Mitgliedstaaten noch aus. Sofern ein Kapazitätsmechanismus erforderlich ist, gibt der Bericht den Mitgliedstaaten praktische Orientierungshilfen hinsichtlich der Frage, welche Art von Kapazitätsmechanismus am besten geeignet sein könnte, um das festgestellte Problem zu lösen.

Hintergrund

Im Oktober 2014 einigte sich der Europäische Rat auf den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030, mit dem ehrgeizigen Ziel, die Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens 40%  bis 2030 zu reduzieren. Das Pariser Übereinkommen bestätigt den EU-Ansatz. Im Nachgang zum Pariser Übereinkommen stellt die Umsetzung des vom Europäischen Rat vereinbarten Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 eine Priorität dar.

Die Kommission hat bereits wichtige Vorschläge zur Umsetzung des Ziels der EU vorgelegt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu reduzieren. Im Jahr 2015 legte sie einen Vorschlag für eine Reform des EU-Emissionshandelssystems vor, durch die sichergestellt werden soll, dass die Energiewirtschaft und die energieintensiven Industrien die erforderliche Verringerung der Emissionen erreichen. Im Sommer 2016 hat die Kommission Vorschläge für den beschleunigten Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auch in anderen wichtigen Sektoren der europäischen Wirtschaft vorgelegt. Die heutigen Vorschläge betreffen die wichtigsten verbleibenden Gesetzestexte zur vollständigen Umsetzung der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz.

Alle von der Kommission in den Jahren 2015 und 2016 vorgelegten Gesetzgebungsvorschläge zur Energieunion müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat mit Vorrang behandelt werden.

Weitere Informationen

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 30.11.2016