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Staatskanzlei: Gespräch mit kommunalen Spitzenverbänden zu unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen

Die Staatsregierung wird die Kommunen weiterhin kraftvoll bei der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und künftig auch bei der Betreuung von jungen volljährigen Flüchtlingen finanziell unterstützen. Darauf haben sich Vertreter der Staatsregierung, des Landtags und der kommunalen Spitzenverbände heute in der Staatskanzlei verständigt. Teilnehmer des Gesprächs waren Ministerpräsident Horst Seehofer, Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber, Innenstaatssekretär Gerhard Eck, Finanzminister Dr. Markus Söder, Sozialministerin Emilia Müller, der Vorsitzende des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag Peter Winter, der Präsident des Bayerischen Gemeindetages Dr. Uwe Brandl, der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages Dr. Ulrich Maly, der Präsident des Bayerischen Landkreistages Christian Bernreiter und der Präsident des Bayerischen Bezirketages Josef Mederer.

Im Einzelnen haben sich die Gesprächspartner auf Folgendes verständigt:

1. Bedarfsgerechte Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingen in der Jugendhilfe

Die Bayerische Staatsregierung und die Jugendhilfeträger werden weiterhin alle Anstrengungen für eine bedarfsgerechte Versorgung der unbegleiteten Flüchtlinge unternehmen; v.a. gilt es, eine Überversorgung der Betroffenen zu vermeiden. Insbesondere bei der Versorgung von jungen Volljährigen, die noch Jugendhilfebedarf haben, hat aufgrund der regelmäßig weit ausgeprägten Selbständigkeit eine ambulante Betreuung eindeutig Vorrang.

2. Beteiligung des Freistaats Bayern an den Jugendhilfekosten für unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige

Die Bayerische Staatsregierung wird die kommunale Familie über die bereits seit 01.11.2015 erfolgende Kostenerstattung für unbegleitete, nicht anerkannte minderjährige Flüchtlinge hinaus weiter finanziell unterstützen:

a) Anerkannte Minderjährige
Rückwirkend ab dem 01.11.2015 wird die Bayerische Staatsregierung den Bezirken die Jugendhilfekosten für anerkannte Minderjährige erstatten. Den entsprechenden Gesetzentwurf wird der Ministerrat zeitnah auf den Weg bringen.

b) Junge Volljährige
In den Jahren 2017 und 2018 wird die Bayerische Staatsregierung den Bezirken in Form von Pauschalen einen Teil der Jugendhilfekosten der jungen Volljährigen erstatten, die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2018 angefallen sind.

Im Einzelnen:

  • Die Erstattung ist auf eine Gesamthöhe von € 112 Mio. für das Gesamtprojekt begrenzt.
  • In 2017 beträgt die Erstattung € 40 pro Tag. Dabei können in 2017 Kosten auch für diejenigen abgerechnet werden, die am 01.07.2016 in der Jugendhilfe sind oder in 2016 noch volljährig werden (Entstehungsprinzip). Die Erstattung ist auf 12 Monate pro jungem Volljährigen begrenzt, ab 2017 läuft die Frist ab Eintritt der Volljährigkeit.
  • In 2018 beträgt die Erstattung € 30 pro Tag.
  • Mitte 2017 findet eine Bestandsaufnahme (Revision) statt.

3. Weitere Kosten im Bereich Asyl/Integration

Die Bewältigung der Aufgaben im Bereich Asyl und Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Bund, Länder und Kommunen sind hier in einer Verantwortungsgemeinschaft, in der jeder seinen Beitrag leisten muss. Bayern unterstützt seine Kommunen bereits in erheblichem Umfang.

Die Integration der dauerhaft Bleibeberechtigten ist eine Langfristaufgabe, an der sich der Bund noch in erheblich größerem Umfang beteiligen muss. Die Bayerische Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbänden werden gemeinsam ihre Forderungen an den Bund formulieren.

Bayerische Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 01.12.2016