Gesetzgebung

Deutscher Städtetag: Städtetag warnt vor faulem Kompromiss von Bund und Ländern beim Unterhaltsvorschuss

Der Deutsche Städtetag hat vor dem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin dazu aufgerufen, keinen „faulen Kompromiss“ bei den geplanten zusätzlichen Leistungen für Alleinerziehende zu schließen / Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

„Es ist sozialpolitisch richtig, Unterhaltsvorschuss länger und für mehr Alleinerziehende zu zahlen. In den Städten herrscht jedoch große Unruhe wegen des übereilten Verfahrens“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Weil die Zahl der Bezieher von Unterhaltsvorschuss kurzfristig zum 1. Januar stark ausgeweitet werden soll, sähen sich die Kommunen vor unlösbaren organisatorischen und personellen Problemen.

Der Städtetag rechne mit mehr als 450.000 neuen Anträgen auf diese Leistungen – mehr als doppelt so viel wie bisher. Deshalb dürfe über das Gesetz erst im neuen Jahr „in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ entschieden werden, selbst wenn Bund und Länder sich bei ihrem Treffen auf eine Finanzierung einigen sollten. Mit dem Gesetz werde in weiten Teilen das Ziel nicht erreicht, Alleinerziehende aus dem Bezug von Hartz-IV-Leistungen herauszuholen, sagte Dedy weiter. Das Thema müsse fundiert beraten und auch genutzt werden, um unnötige Doppelbürokratie abzubauen.

Bund und Länder wollen vom 01.01.2017 an die Altersgrenze für den Bezug des Unterhaltsvorschusses von 12 auf 18 Jahre anheben und die Begrenzung der Dauer der Zahlungen auf derzeit maximal 6 Jahre aufheben. Die erforderliche Finanzierung ist bislang offen.

Deutscher Städtetag, Statement v. 08.12.2016

Redaktionelle Hinweise

Mitte Oktober hatten Bund und Länder im Rahmen ihrer Einigung zu den Finanzbeziehungen (zum Unterhaltsvorschuss vgl. dort unter B.)6.)) beschlossen, ab dem nächsten Jahr die Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlungen in Zukunft nicht mehr zeitlich zu beschränken.

Zu Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Unterhaltsvorschuss“ vgl. hier.