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EU-Kommission: EU geht stärker gegen Betrug mit Reisedokumenten vor

Die EU-Kommission will die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität durch eine verbesserte Sicherheit von Reisedokumenten ausweiten. Mit einem heute (Donnerstag) vorgelegten Aktionsplan werden die Sicherheitsstandards für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Reisedokumente sowie die Anforderungen an Grenzkontrollen auf EU-Ebene festgelegt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in seiner Rede zur Lage der Union 2016 angekündigt, dass die EU-Kommission konkrete Maßnahmen für mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt vorschlagen werde.

„Die Gewährleistung der Sicherheit von Reise- und Identitätsdokumenten ist ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität“, sagte der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos.

„In dem heute vorgelegten Aktionsplan werden konkrete operative Maßnahmen vorgeschlagen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen werden, Reisedokumentenbetrug wirksamer zu bekämpfen und damit zum besseren Schutz unserer Grenzen, zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und zur besseren Steuerung der Migration beizutragen.“

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu:

„Wie wir wissen, haben Terroristen gefälschte Reisedokumente verwendet, um unerkannt durch die EU zu reisen. Viele unserer Sicherheitsmaßnahmen basieren auf sicheren Reise- und Identitätsdokumenten – so die gemäß dem Schengener Grenzkodex durchgeführten Grenzübertrittskontrollen an den Außengrenzen oder die Kontrollen, die hinter der Grenze anhand eines Abgleichs mit dem Schengener Informationssystem vorgenommen werden. Daher müssen die Mitgliedstaaten und die EU-Agenturen zusammenarbeiten, damit die Sicherheit von Reisedokumenten erhöht und Reisedokumentenbetrug besser aufgedeckt werden kann. Insgesamt werden diese Maßnahmen dazu beitragen, bestehende Sicherheitslücken zu schließen.“

Der Aktionsplan trägt allen Aspekten der Sicherheit von Reisedokumenten Rechnung und zielt darauf ab, in enger Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen potenzielle Schlupflöcher zu schließen. Die Sicherheit von Reisedokumenten ist ein wichtiger Faktor bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität und trägt zum besseren Schutz der Grenzen und zu einer besseren Migrationssteuerung bei und ebnet so den Weg für eine wirksame und echte Sicherheitsunion.

Unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte, der Datenschutzvorschriften und der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission skizziert der Aktionsplan Maßnahmen in vier Schlüsselbereichen:

  • Registrierung der Identität: Mit Unterstützung der Kommission sollten die Mitgliedstaaten prüfen, wie sich am besten vermeiden lässt, dass echte Dokumente auf der Grundlage falscher Identitäten ausgestellt werden, und wie Ausgangsdokumente betrugssicherer gemacht werden können, sowie die Verwendung des Europol-Handbuchs zu Ausgangsdokumenten fördern.
  • Ausstellung von Dokumenten: Die Mitgliedstaaten sollten den Informationsaustausch über bewährte Verfahren zur Erfassung biometrischer Daten und zur Ausstellung von Dokumenten intensivieren und die Ausstellung von Identitäts- und Reisedokumenten wirksamer überwachen, um den Diebstahl von Blankodokumenten zu verhindern. Die Kommission wird 2017 Workshops veranstalten, um den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern.
  • Herstellung von Dokumenten: Mit dem Aktionsplan werden das Europäische Parlament und der Rat aufgefordert, so bald wie möglich die Vorschläge über eine sicherere einheitliche Gestaltung von Visa und Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige zu verabschieden, um weiteren Betrug zu vermeiden. Die Kommission wird im Hinblick auf eine mögliche Gesetzgebungsinitiative bis Ende 2017 eine Studie über die politischen Optionen der EU zum besseren Schutz der Personalausweise und Aufenthaltsdokumente von EU-Bürgern vor Betrug und Fälschung abschließen und die Vorschriftsmäßigkeit der Sicherheitsmerkmale überwachen.
  • Kontrolle von Dokumenten: Die Mitgliedstaaten sollten alle gestohlenen, verlorenen, unterschlagenen oder für ungültig erklärten Dokumente systematisch im Schengener Informationssystem (SIS) und in der Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente erfassen, einen besseren Zugang zu den einschlägigen Systemen für Grenzschutzbeamte gewährleisten und die Einführung der Suchfunktion für Fingerabdrücke im SIS beschleunigen. Die hochrangige Expertengruppe für Informationssysteme und Interoperabilität untersucht, wie die Interoperabilität zu verbesserten Dokumenten- und Identitätskontrollen beitragen könnte. Die Gruppe wird ihre Ergebnisse Mitte 2017 vorlegen. Im Dezember 2016 wird die Kommission die Rechtsgrundlage des Schengener Informationssystems überarbeiten, um die Funktionen des Systems zu verbessern, und im Jahr 2017 wird sie die Suchfunktion für Fingerabdrücke auf zentraler Ebene im Schengener Informationssystem einführen. Außerdem wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und EU-Agenturen zusammenarbeiten, um Schulungsmaßnahmen in neuen Bereichen des Dokumentenbetrugs zu fördern.

Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans bewerten und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis Ende des ersten Quartals 2018 über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten.

Hintergrund

Das Thema Sicherheit ist seit Beginn der Amtszeit der Juncker-Kommission ein ständiges Anliegen – von den Politischen Leitlinien von Präsident Juncker vom Juli 2014 bis hin zur letzten Rede zur Lage der Union im September 2016.

Dass Präsident Juncker im August 2016 ein spezielles Ressort „Sicherheitsunion“ geschaffen hat, zeigt, welche Bedeutung die Kommission einer Verstärkung ihrer Reaktion auf die terroristische Bedrohung beimisst.

Weitere Informationen

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 08.12.2016