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BVerfG: 85. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG Dr. Otto Seidl

Der ehemalige Vizepräsident des BVerfG Dr. Otto Seidl feiert am 11.12.2016 seinen 85. Geburtstag. Otto Seidl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Nach Abschluss beider juristischer Staatsexamina und der Promotion trat er im November 1960 in den bayerischen Justizdienst ein. Er war zunächst als Zivilrichter und Staatsanwalt sowie ab 1964 als Landgerichtsrat tätig. Im Juli 1969 wurde er zum Richter am OLG München ernannt, wo er verschiedenen Zivilsenaten angehörte. Von Juli 1970 bis März 1978 war Otto Seidl neben seiner zivilrichterlichen Tätigkeit als Mitarbeiter des Generalsekretärs an den BayVerfGH abgeordnet. Von 1974 gehörte er diesem als berufsrichterliches Mitglied an. Im März 1978 wurde er zum Richter am BGH gewählt.

Otto Seidl gehörte dem Ersten Senat des BVerfG vom 10.06.1986 bis 27.02.1998 an. Am 13.10.1995 wurde er zum Vizepräsidenten des BVerfG ernannt. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Boden- und Enteignungsrecht einschließlich des Rechts der offenen Vermögensfragen, das Recht des Umweltschutzes, das Kindergeldrecht, das Urheber-, Patent- und Warenzeichenrecht, das Erbrecht sowie das Grundstücksverkehrsrecht. Otto Seidl wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats mit, als Berichterstatter unter anderem an den Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Errichtung atomarer Anlagen („Wackersdorf“, BVerfGE 78, 290), zum Kindergeld (BVerfGE 82, 60 und BVerfGE 91, 93) sowie zur Bodenreform (BVerfGE 84, 90).

In Anerkennung seiner besonderen Verdienste wurde Otto Seidl mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Er ist zudem Träger des Bayerischen Verdienstordens.

Der Jubilar lebt heute in Aschaffenburg.

BVerfG, Pressemitteilung v. 09.12.2016