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BVerfG: Organisationsermessen einer Kommune umfasst auch Entscheidung über lediglich interne Ausschreibung einer offenen Stelle

Just bekannt gewordener Nichtannahmebeschluss: Kein grundrechtlicher Anspruch auf Stellentausch zwischen Trägern eines Jobcenters – Organisationsermessen einer Kommune umfasst auch Entscheidung über lediglich interne Ausschreibung einer offenen Stelle – hier: Ermessensausübung nicht willkürlich