Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Nächtlicher Kompromiss zu Bund-Länder-Finanzen – Landkreistag befürchtet fortschreitende Zentralisierung

Der Deutsche Landkreistag befürchtet auch angesichts der nächtlichen Einigung von Bund und Ländern zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen eine fortschreitende Zentralisierung im föderalen Staatsgefüge. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sprach von einer weiteren Schwächung von Ländern und Kommunen:

„Der nächtliche Kompromiss hat zwar einige Punkte abgemildert, insgesamt bleibt es aber dabei: Die Länder ermöglichen es dem Bund, stärker als bislang auf ureigene Kompetenzen von Ländern und Kommunen, beispielsweise im Bildungsbereich, Einfluss zu nehmen. So werden Landkreise, Städte und Gemeinden noch abhängiger von Bundeshilfen. Wir halten das für eine besorgniserregende Entwicklung. Richtiger wäre es gewesen, die Steuerverteilung stärker zugunsten von Ländern und Kommunen zu ändern, da sich dann Folgefragen einer intensivierten Bundeskontrolle gar nicht gestellt hätten.“

Insbesondere die ermöglichten Bundeshilfen zur Sanierung und Modernisierung der schulischen Gebäudeinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen würden die Länder aus ihrer Verantwortung entlassen.

„Bisher sind solche Investitionshilfen mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes grundsätzlich nicht möglich. Und das ist auch richtig so, weil in einem föderalen Bundesstaat der Bund – einfach gesprochen – nicht die Geschäfte der Länder besorgen kann. Das öffnet Fehlsteuerungen Tür und Tor und führt letztlich auch dazu, dass das Band zwischen Ländern und ihren Kommunen geschwächt wird“, kritisierte Henneke.

Es könne nicht Sinn und Zweck der beabsichtigten finanziellen Stärkung der Länder sein, deren Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten derart zu beschneiden:

„Die Einigung ist daher aus meiner Sicht zulasten der Länder (zu) teuer erkauft worden.“

Auch führten Mischfinanzierungen zu Verantwortungslosigkeiten und zwangläufig zu schädlichen Doppelstrukturen:

„Die Verantwortungsverwischung im Bundesstaat wird auf diese Weise noch weiter ausgebaut. Das rechtsstaatliche Prinzip der klar abgegrenzten Ausführungszuständigkeiten von Bund und Ländern ist damit letztlich durch die Inkaufnahme von Doppelstrukturen im Zuge bundesseitiger Steuerung über Bundesfinanzhilfen zur Verhandlungsmasse geworden. Das ist ein beklagenswerter Befund“, so Henneke.

Grundsätzlich positiv sei dagegen die etwas offenere Ausgestaltung der Bundeskompetenzen bei der Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu bewerten. Damit dürfte das Ziel einer Bündelung von Verwaltungsdiensten von Kommunen, Ländern und Bund in einem bundesweiten Portalverbund eher erreicht werden können:

„Wir verstehen den Kompromiss so, dass am Ende nicht wie ursprünglich befürchtet ein vereinheitlichendes Bundesportal geschaffen werden soll, das bestimmt, welche kommunalen Leistungen online anzubieten sind, und mit einheitlich vorgegebenen Anwendungs- und Sicherheitsstandards massive Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung vornimmt.“

Art und Weise der Aufgabenerfüllung müssten auch weiterhin den Kommunen überlassen bleiben, sagte der DLT-Hauptgeschäftsführer abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 09.12.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Bund-Länder-Finanzbeziehungen“.