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StMJ: Umgang mit „Mein Kampf“ – Beschluss der Justizministerkonferenz

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Bayerns Justizminister Bausback: „Ich freue mich, dass die Justizministerkonferenz zum Umgang mit Hitlers „Mein Kampf“ ein klares Signal gesetzt hat!“

Bayerns Justizminister Bausback freut sich, dass die Justizministerkonferenz heute auf Antrag Bayerns zum künftigen Umgang mit Hitlers „Mein Kampf“ ein klares Signal gesetzt hat.

„Deutschland hat eine besondere historische Verantwortung, der wir gerecht werden müssen. Die Weltöffentlichkeit beobachtet genau, wie wir mit dieser menschenverachtenden Schrift umgehen“, so Bausback. „Wir waren uns heute einig, dass eine unkommentierte Verbreitung auch nach Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist zum 31.12.2015 verhindert werden soll. Die vorhandenen Mittel des Strafrechts wollen wir konsequent ausschöpfen – das sind wir den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig.“

Die Justizministerinnen und Justizminister haben deshalb heute auf ihrer Konferenz in Binz auf Rügen die Generalstaatsanwältinnen und die Generalstaatsanwälte gebeten, sich auf ihrer Arbeitstagung mit dem Generalbundesanwalt im November 2014 mit den strafrechtlichen Fragen der Thematik zu befassen und die Justizministerkonferenz über das Ergebnis zu unterrichten.

Bausback abschließend: „Wir haben ein gemeinsames Interesse, die Verbreitung dieses menschenverachtenden Gedankenguts bestmöglich zu verhindern. Mit dem heutigen Beschluss haben wir ein eindeutiges Zeichen gegen Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus gesetzt.“

StMJ, Pressemitteilung v. 25.06.2014