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StMWFK: Verwendung der Studienbeiträge in Bayern ist transparent

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Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch setzt sich vehement für die Beibehaltung von Studienbeiträgen in Bayern ein. 

„Wir haben uns für Studienbeiträge entschieden, weil wir dadurch die Qualität der Lehre entscheidend verbessern können. Zudem haben wir die Studienbeiträge durch einen zinsgünstigen Studienbeitragskredit sowie verschiedene Ausnahmeregelungen sozial gut abgefedert. Dieses System hat sich bewährt. Die Attraktivität bayerischer Hochschulen hat durch die Beiträge nicht gelitten, ganz im Gegenteil: Der hohe Zuzug aus anderen Bundesländern ist ungebrochen. Dies alles nun plötzlich in Frage zu stellen, ist in höchstem Maße kontraproduktiv.“

Auch aus sozialen Gesichtspunkten will Heubisch an den Beiträgen festhalten:

„Nicht eine vergleichsweise niedrige finanzielle Beteiligung der Studierenden ist unsozial, sondern die alleinige Finanzierung des Hochschulstudiums durch die Steuerzahler. Die Studierenden profitieren schließlich später auch davon: durch ein geringeres Risiko der Arbeitslosigkeit und bessere Verdienstchancen.“

Heubisch wehrt sich zudem gegen den Vorwurf, dass unklar sei, wofür die Mittel verwendet werden:

„Wir wissen sehr genau, wofür die Hochschulen das Geld ausgeben. Unter Beteiligung des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF) beobachten wir sorgfältig alle Entwicklungen und erstatten regelmäßig im Ministerrat und im Landtag Bericht. Anschließend stellen wir die Ergebnisse ins Internet, für jeden einsehbar.“

Zusätzlich gebe es Verlinkungen zu den Berichten jeder einzelnen Hochschule über die Verwendung der Studienbeiträge. Heubisch räumt ein, dass zu Beginn der Studienbeitragserhebung in 2007 einige Hochschulen im Zusammenhang mit diesem völlig neuen Verfahren Schwierigkeiten gehabt hätten, die Mittel sofort auszugeben. Der Abbau der „Reste“ schreite aber stetig voran. Darauf lege er auch größten Wert. Er warnte zudem vor Missinterpretationen.

„Momentan ist viel von angeblich hohen Ausgaberesten die Rede. Dabei wird übersehen, dass 75 Prozent dieser Summe bereits fest gebunden sind, zum Beispiel für die Gehälter der Mitarbeiter, die in Tutorien oder Beratungsstellen für eine deutliche Verbesserung der Studienbedingungen sorgen, oder auch für größere Investitionen. Dafür müssen die Hochschulen Rücklagen bilden, das geht gar nicht anders“, so Heubisch weiter.

StMWFK, PM v. 14.07.2011