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StMWKF: Studienbeiträge nicht durch unlautere Zahlenspiele in Misskredit bringen

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Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch nimmt die Hochschulen gegen den Vorwurf, sie würden hohe Summen an Studienbeiträgen horten, in Schutz: 

„Die Summen, von denen hier die Rede ist, sind völlig abwegig.“

Der Saldo für die Studienbeiträge wird am 31. Dezember erhoben. Dieser betrug in 2010 tatsächlich knapp 100 Millionen Euro. Das seien aber keine Ausgabereste. Vielmehr müsse ein wesentlicher Teil der Einnahmen eines Jahres zum Ende des Haushaltsjahres auf den Konten vorhanden sein, weil das Wintersemester eben nicht am 31. Dezember, sondern erst am 31. März ende und zudem im Dezember des alten Jahres auch bereits ein Teil der Studienbeiträge für das darauffolgende Sommersemester einbezahlt werde.

„Hier geht es also nicht um Gelder für den Sparstumpf, sondern um die Gehälter der nächsten Monate und Ähnliches. Das sollte auch jeder wissen, der sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt. Es ist niemandem geholfen, wenn mit unlauteren Zahlenspielen ein höchst erfolgreiches Instrument zur Verbesserung der Studienbedingungen in Misskredit gebracht wird“, so Heubisch weiter.

Heubisch betonte, ihm selber sei die zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge von Anfang an ein zentrales Anliegen gewesen:

„Die Verbesserungen sollen bei den Studierenden schnell ankommen. Das habe ich gegenüber den Hochschulen immer wieder deutlich gemacht. Die Hochschulen haben aber längst begonnen, die aus der Einführungszeit der Studienbeiträge noch vorhandenen Reste abzubauen. Im vergangenen Jahr haben die Hochschulen 9 Millionen Euro mehr ausgegeben als sie in dem Jahr an Einnahmen hatten.“

Auch den Vorwurf, die Verwendung sei intransparent, wies Heubisch zurück:

„Die Hochschulen und das Ministerium erstellen regelmäßige und detaillierte Berichte, die man jederzeit im Internet einsehen kann. Die Verwendung der Studienbeiträge ist auch deshalb transparent, weil die Studierenden an den Entscheidungen beteiligt sind: Die Studienbeitragskommissionen sind zur Hälfte mit Vertretern der Studierenden und zur anderen Hälfte mit Vertretern der Hochschule besetzt.“

StMWFK, PM v. 22.07.2011