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Staatskanzlei: Heubisch berichtet über die Verwendung der Studienbeiträge an den staatlichen Hochschulen in Bayern

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Heubisch: „Restmittel müssen zeitnah und konsequent abgebaut werden, andernfalls müssen die Studienbeiträge gesenkt werden!“ 

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch hat in der heutigen Kabinettssitzung über die zeitnahe und zweckgerichtete Verwendung der Studienbeiträge an den staatlichen Hochschulen in Bayern berichtet.

Heubisch: „Wir haben die Studienbeiträge eingeführt, um die Studienbedingungen für die Studierenden in Bayern schnell zu verbessern. Deshalb ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Beiträge ohne Zeitverzug auch dafür verwendet werden müssen! Das gilt auch für noch vorhandene Restmittel aus der Anfangsphase der Einführung der Studienbeiträge. Das Horten dieser Mittel ist mit dem Sinn und Zweck der Studienbeiträge nicht vereinbar. Darauf habe ich die Hochschulen bereits im vergangenen Jahr hingewiesen. Legen die Hochschulen für den Abbau der Restmittel keine überzeugenden Konzepte vor, müssen die Beiträge gesenkt werden!“

Zur Höhe der Studienbeitragsreste erläuterte Heubisch:

„Der immer wieder genannte Betrag von knapp 100 Millionen Euro ist der Kontostand vom 31. Dezember 2010. Dieser Berichtszeitpunkt liegt mitten im Semester. Ein wesentlicher Teil der für das Semester eingezahlten Studienbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt gar nicht ausgegeben sein.“

Betrachte man dagegen den Kontostand am Ende des Wintersemesters, so der Minister weiter, so reduzierten sich die nicht verausgabten Mittel auf 61 Millionen Euro. Die Gelder seien in den Anfangsjahren der Studienbeitragserhebung 2007 und 2008 aufgrund von damals noch bestehenden Unsicherheiten bezüglich der zulässigen Mittelverwendung aufgelaufen.

Heubisch: „Ich habe mich mit den Hochschulverbünden darauf verständigt, dass die Rückstellungen aus Studienbeiträgen allerspätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2012 nur noch 10 Prozent der jährlichen Studienbeitrags-Einnahmen ausmachen dürfen.“

Eine zehnprozentige Rückstellung sei sinnvoll, denn nur so hätten die Hochschulen den erforderlichen Spielraum für Maßnahmen, die erst im folgenden Semester finanziell wirksam würden.

Staatskanzlei, PM v. 28.09.2011