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StMWFK: Heubisch sieht keinen Grund den Hochschulen mit Gesetzesänderungen bei der Verwendung der Studienbeiträge zu drohen

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Der bayerische Wissenschaftsminister, Wolfgang Heubisch, machte in der Diskussion um die Studienbeiträge noch einmal deutlich, dass er mit den Hochschulen vereinbart habe, die noch nicht verausgabten Mittel bis zum Ende des Sommersemesters 2012 auf zehn Prozent der jährlichen Studienbeitragseinnahmen abzubauen. 

„Es gibt daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grund, mit Gesetzesänderungen zu drohen. Die Hochschulen sind auf einem guten Weg und man sollte ihnen die vereinbarte Zeit auch lassen“, so Heubisch.

Auch in der Frage des Studienbeitragsdarlehens sieht Heubisch den Freistaat derzeit gut aufgestellt. Das Beitragsdarlehen sei gut ausgestaltet und er hoffe, dass es in Zukunft noch mehr in Anspruch genommen werde. Die Diskussion um eine Zinsobergrenze des Studienbeitragsdarlehens kommentiert Heubisch zurückhaltend:

„Die Einführung einer Zinsobergrenze ist auf jeden Fall mit höheren Kosten verbunden. Ich bezweifele, dass dies im Interesse der Studierenden ist, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der ohnehin niedrigen Darlehenszinsen“, so Heubisch abschließend.

StMWFK, PM v. 08.02.2012