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StMWFK: Studienbeiträge jetzt oder später zahlen

19. April 2012 by Klaus Kohnen

Hinsichtlich der Studienbeiträge ist Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch überzeugt: „Die Beiträge sind ein entscheidendes Plus für die Hochschullehre in Bayern.“ 

Gleichzeitig betont Heubisch: „Die Studienbeiträge sollen niemanden von einem Studium abhalten. Deshalb bietet der Freistaat zur Finanzierung der Studienbeiträge das zinsgünstige Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu sehr guten Konditionen an.“

Damit können die Studierenden selbst entscheiden, ob sie ihre Beiträge studienbegleitend oder – bei Inanspruchnahme des Darlehens – nachgelagert zahlen möchten. Bislang nehmen noch nicht viele Studierende das Bayerische Studienbeitragsdarlehen in Anspruch. Deshalb bewerben Wissenschaftsministerium und Hochschulen dieses Angebot verstärkt und informieren darüber auf ihren Internetseiten sowie mit einem Faltblatt: www.studieren-in-bayern.de/darlehen.aspx.

Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch ermuntert junge Menschen mit Studierabsicht, vom Studienbeitragsdarlehen Gebrauch zu machen:

„Ein Studium ist eine lohnende Investition in die eigene Zukunft. Mit der Wahl für eine bayerische Hochschule entscheiden Sie sich für eine besonders qualitätvolle Ausbildung. Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen unterstützt Sie bei der Finanzierung der Studienbeiträge. Die Antragstellung ist einfach und unkompliziert. Außerdem muss niemand befürchten, dass er das Darlehen später nicht zurückzahlen kann, denn die Tilgung wird erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen fällig und die Rückzahlung kann, falls nötig, in kleinen Raten erfolgen und auf bis zu 25 Jahre gestreckt werden.“

Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen kann sowohl für ein Erststudium als auch für einen daran anschließenden Masterstudiengang in Anspruch genommen werden. Nur weiterbildende Studiengänge sind ausgeschlossen. Das Darlehen wird unabhängig von einer BaföG-Berechtigung und ohne Nachweis von Sicherheiten und Bonitäten gewährt. Die Darlehensbeträge werden zu Semesterbeginn direkt an die Hochschule ausbezahlt. Die Rückzahlung setzt 18 bis 24 Monate nach dem Studienabschluss ein und wird frühestens ab einem Einkommen von 1.170 Euro netto im Monat fällig.

Heubisch sieht hier die Möglichkeit für eine weitere Verbesserung: „Wir prüfen derzeit, ob wir das Mindesteinkommen für die Rückzahlung weiter erhöhen können.“

Darüber hinaus können die Raten individuell an die eigenen Möglichkeiten angepasst werden. Sie müssen lediglich mindestens 20 Euro im Monat betragen. Darlehensnehmer, die auch BaföG erhielten, brauchen von beiden Leistungen zusammen insgesamt höchstens 15.000 Euro zurückzuzahlen. Alles, was über dieser Grenze liegt, wird erlassen.

StMWFK, PM v. 19.04.2012

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