Gesetzgebung

Staatsregierung: Ministerrat treibt Reform der Landesplanung voran und beschließt den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP)

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Der Ministerrat hat heute den Entwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen. Das LEP wird nun auf der Basis des heutigen Ministerratsbeschlusses einem umfassenden Anhörungsverfahren unterzogen, in das unter anderem alle Kommunen, einschlägige Verbände und die Öffentlichkeit einbezogen werden.

„Damit haben wir die Reform der Landesplanung einen wichtigen Schritt vorangebracht. Das LEP enthält die wesentlichen staatlichen Leitplanken für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Unser überarbeitetes Programm wird deutlich weniger Vorgaben umfassen. Es fördert damit die Deregulierung und Entbürokratisierung staatlichen Handelns. Wir reduzieren die Ziele auf ein Viertel und die Grundsätze auf ein Drittel. Mit einem schlankeren LEP eröffnen wir den Kommunen neue Spielräume, die sie vor Ort eigenverantwortlich nutzen können“, betonte Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.

Die Festlegungen werden noch stärker darauf ausgerichtet, die großen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung Bayerns – demografischer Wandel, Klimawandel einschließlich Energiewende und verstärkter Wettbewerb der Räume – zu bewältigen. Bewährte Instrumente, wie das Zentrale-Orte-System, das Vorhalte- und das Vorrangprinzip, werden beibehalten und geschärft. Sie sichern den ländlichen Raum als eigenständigen Lebensraum mit allen erforderlichen Infrastruktureinrichtungen. Das Leitbild, das den Festlegungen vorangestellt wird, zeigt auf, wo Bayerns Entwicklung bis zum Jahr 2025 hingehen soll.

„Darin wird deutlich, dass wir nicht nur auf die Verdichtungsräume setzen, sondern den ländlichen Raum voranbringen wollen. In den ländlichen Gegenden brauchen wir leistungsstarke Wirtschafts- und Versorgungszentren, qualifizierte Arbeitsplätze sowie eine zeitgerechte Informations- und Kommunikationsinfrastruktur“, unterstrich Zeil.

Das Einzelhandelsziel wird insgesamt vereinfacht. Die Gemeinden erhalten zukünftig größere Spielräume und damit mehr Verantwortung. Hierzu trägt wesentlich bei, dass das Einzelhandelsziel für Nahversorgungsbetriebe (Lebensmittel und Drogerie) geöffnet wird. Bis zu einer zeitgemäßen Größenordnung von 1.200 m2 Verkaufsfläche liegt die Ansiedlung von Supermärkten und Discountern zukünftig in der Verantwortung der Gemeinden.

Im Hinblick auf das nun anstehende Anhörungsverfahren ermunterte Zeil: „Ich lade alle Betroffenen und Interessierten dazu ein, sich einzubringen und uns für das LEP wertvolle Anregungen zu geben.“

Staatskanzlei, PM v. 22.05.2012

Redaktionelle Anmerkung: Das Anhörungsverfahren läuft vom 20.06.2012 bis zum 21.09.2012.