Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ – Antrag auf Zulassung

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Am Dienstag, den 12. Juni 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ im Bayerischen Staatsministerium des Innern übergeben. 

Das Innenministerium prüft nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Hält es diese für nicht gegeben, legt es den Antrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, der dann über die Zulassung zu entscheiden hätte. Bejaht hingegen das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen, macht es das Volksbegehren innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, also bis spätestens 24. Juli 2012 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Zugleich legt es die zweiwöchige Frist fest, innerhalb der die Eintragungen für das Volksbegehren vorgenommen werden können. Die Eintragungsfrist beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter  http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ abrufbar.

StMI, PM v. 12.06.2012