Gesetzgebung

StMWIVT: Informationen sind seit Pfingsten verfügbar

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Das Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) läuft offiziell seit dem 20. Juni 2012. Es endet nach drei Monaten am 21. September 2012. Bayerns Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel sieht keinen Grund zur Kritik der Kommunen an der vermeintlichen Kürze der Frist, eine Stellungnahme abzugeben.

„Die von Gemeinden, Landkreisen und anderen Stellen geäußerte Bitte um Terminverlängerung über den 21. September 2012 hinaus kann ich nachvollziehen. Allerdings können wir dieser Bitte leider nicht nachkommen. Das haben wir bereits allen Beteiligten in einem Schreiben am 20. Juni 2012 erläutert. Das Ziel, die Reform noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, erfordert einen straffen Zeitplan mit sehr engen Fristsetzungen“, erklärt Hessel.

Um keine Zeit zu verlieren, ist der LEP-Entwurf schon zwei Tage nach Beschlussfassung durch den Ministerrat – also am 24. Mai 2012 – auf der Seite www.landesentwicklung.bayern.de in das Internet eingestellt worden. Über diesen Schritt wurden die Kommunalen Spitzenverbände und die Regionalen Planungsverbände noch am selben Tag informiert.

„Ab Pfingsten war es somit für alle möglich, sich mit dem LEP-Entwurf zu befassen“, kommentiert die Wirtschaftsstaatssekretärin.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat bereits am 8. Juni 2012 neben den Kommunalen Spitzenverbänden, den anerkannten Naturschutzverbänden, den betroffenen Wirtschafts- und Sozialverbänden sowie den Regionalen Planungsverbänden auch alle bayerischen Kommunen über die Anhörung und das Fristende informiert.

„Wir haben aus meiner Sicht alles dafür getan, den Kommunen so viel Zeit wie möglich zur Anhörung einzuräumen“, unterstreicht Hessel.

Wenngleich eine Fristverlängerung nicht gewährt werden kann, wird die Staatsregierung Stellungnahmen, die zwar nach dem 21. September 2012 aber noch während der Auswertung des Anhörungsverfahrens eingehen, soweit als möglich berücksichtigen.

StMWIVT, PM v. 10.08.2012