Gesetzgebung

Staatskanzlei: Landesentwicklung – Seehofer und Zeil: „Wir wollen ein schlankes, effizientes und schlagkräftiges Landesentwicklungsprogramm, das Weichen stellt und Freiraum lässt“

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Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil betonen, dass der auf Vorschlag des Wirtschaftsministers vom gesamten Kabinett gebilligte Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) gemeinsame Grundlage der Staatsregierung für das laufende Anhörungsverfahren ist:

„Wir stehen voll und ganz hinter dem Entwurf des neuen LEP. Wir wollen ein schlankes, effizientes und schlagkräftiges ,Landesentwicklungsprogramm Bayern‘, das grundlegende Weichen stellt und zugleich Freiräume lässt.“

Es besteht in der Koalitionsregierung großer Konsens über die wesentlichen Inhalte und die neue Struktur des Entwurfs. Leitziel aller Erwägungen ist, unbestritten gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen überall in Bayern zu sichern.

Seehofer und Zeil unterstreichen: „Wir als Bayerische Staatsregierung haben den Entwurf des neuen LEP am 22. Mai 2012 beschlossen. Wir sind uns innerhalb der Koalition einig, dass das LEP schlank sein muss sowie den Kommunen größtmögliche Spielräume ermöglichen soll. Im Ausgleich aller Interessen wollen wir optimale Vorgaben zur räumlichen Entwicklung Bayerns. Deshalb ist uns die Anhörung zum LEP-Entwurf sehr wichtig. Wir werden Änderungsvorschläge im Rahmen der Anhörung sorgfältig prüfen und berücksichtigen, soweit sie das Grundanliegen eines schlanken und schlagkräftigen LEP fördern. Einvernehmlich festgelegte Marschroute ist, die Inhalte auf das Wesentliche zu beschränken. Es soll nur das im LEP geregelt werden, was zwingend geregelt werden muss und nicht schon an anderer Stelle geregelt ist, also keine weiteren detaillierten Vorschriften.“

Der Entwurf der Staatsregierung für ein neues LEP befindet sich noch bis zum 21.09.2012 im öffentlichen Anhörungsverfahren. Alle Kommunen, Verbände, Bürger und natürlich auch die Politik sind aufgerufen, ihre Position zum LEP-Entwurf einzubringen. Grundlage des LEP-Entwurfs sind die Vorgaben: Deregulierung, Vereinfachung und – soweit möglich – Kommunalisierung.

Staatskanzlei, PM v. 29.08.2012