• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatsregierung: Gesetzentwurf über den Vollzug der Sicherungsverwahrung eingebracht

1. Oktober 2012 by Klaus Kohnen

Schild Sicherheitsverwahrung GefängnisDie Entscheidung des BVerfG und ihre Bedeutung

Das BVerfG hat mit U. v. 04.05.2011 (2 BvR 2365/09 u. a. – zur PM: hier) die Vorschriften des StGB über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig und lediglich übergangsweise bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber höchstens jedoch bis zum 31.05.2013 – für weiter anwendbar erklärt. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgegeben, ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, das dem verfassungsrechtlichen „Abstandsgebot“ Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Strafhaft deutlich zu unterscheiden hat. Dabei hat der Bundesgesetzgeber angesichts seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für den Bereich des Strafrechts die wesentlichen Leitlinien vorzugeben. Der Landesgesetzgeber hat nach dem Auftrag des BVerfG das Abstandsgebot sichernde, effektive Regelungen für den Vollzug der Maßregel zu treffen, die einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug gewährleisten.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung

Der vorliegende Gesetzentwurf v. 01.10.2012 (LT-Drs. 16/13834) dient der Umsetzung der BVerfG-Entscheidung, soweit sie den Landesgesetzgeber zu entsprechendem Tätigwerden verpflichtet. Der Vollzug der Sicherungsverwahrung wird durch den Entwurf auf eine umfassende und eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt.

Das Abstandgebot wird verwirklicht, indem den Sicherungsverwahrten verschiedene Rechte zugebilligt werden, die sie von Strafgefangenen unterscheiden. Dazu zählen weitgehende Bewegungsfreiheit innerhalb der Einrichtung, erweiterter Einkauf, das Recht, sich grundsätzlich auch selbst zu verpflegen, weitgehende Besuchsrechte und eine deutliche höhere Vergütung für Beschäftigung bzw. ein deutlich höheres Taschengeld. Der Gesetzentwurf enthält auch eine therapeutische Arbeitspflicht der Sicherungsverwahrten.

Die Regelungen des Gesetzentwurfs führen staatlicherseits zu einem erheblichen Mehrbedarf an Haushaltsmitteln: Um dem Abstandsgebot Genüge zu tun, ist insbesondere auch ein neues Gebäude für Sicherungsverwahrte mit einer Kapazität von 84 Plätzen erforderlich. Für die Errichtung und Einrichtung sind insgesamt ca. 26 Mio. EUR veranschlagt. Nach den Vorgaben des BVerfG muss den Sicherungsverwahrten darüber hinaus eine intensive und individuell zugeschnittene Behandlung angeboten werden, um ihnen eine realistische Perspektive auf Wiedererlangung der Freiheit zu eröffnen. Zum Betrieb der Einrichtung sind insgesamt 71 neue Stellen veranschlagt.

Staasregierung, Gesetzentwurf über den Vollzug der Sicherungsverwahrung, LT-Drs. 16/13834 v. 01.10.2012

Ass. iur. Klaus Kohnen; Bild: (c) Tom-Hanisch – Fotolia.com

Redaktioneller Hinweis: Über das Tagging sind inhaltlich in Verbindung stehende Nachrichten chronologisch miteinander verknüpft – alle Pressemitteilungen und Beiträge mit Bezug zu einem aktuellen Rechtsetzungsverfahren beispielsweise über das Tag mit der Nummer der Landtags-Drucksache. Mit einem Klick auf ein Tag erhalten Sie also den aktuellen Stand zum Thema sowie die zurückliegende Entwicklung angezeigt.

Net-Dokument BayRVR2012100101

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bayern, Blog, Gesetzgebung, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege Schlagwörter: 16/13834, Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz (BaySvVollzG), Maßregeln der Besserung und Sicherung, Sicherungsverwahrung/Therapieunterbringung, Strafrecht/Strafprozessrecht, Strafrechtliche Unterbringung, Unterbringung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Oktober 2012
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031  
« Sep   Nov »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK