Gesetzgebung

StMWFK: Heubisch zur Entscheidung des BayVerfGH zum Volksbegehren gegen Studiengebühren

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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute dem Antrag der Freien Wähler auf ein Volksbegehren gegen Studiengebühren stattgegeben. Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch betont:

„Ich begrüße die verfassungsrechtliche Klarstellung der bislang so nicht entschiedenen Rechtsfrage. Nun können die Bürger entscheiden, ob sie eine rein steuerfinanzierte Hochschulbildung befürworten oder ob sie es für angemessen halten, wenn die Studierenden einen geringen Anteil der Kosten des Studiums mitfinanzieren.“

StMWFK, PM v. 22.10.2012