Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Gemeinden und Städte wollen Alkoholexzesse unterbinden

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„Die Gemeinden und Städte in Bayern wollen Alkoholexzesse auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen sowie öffentlichen Grünanlagen konsequent unterbinden. Der Bayerische Gemeindetag hat die Staatsregierung bereits vor Jahren aufgefordert, den Kommunen entsprechende gesetzliche Ermächtigungen zu geben. Wir begrüßen es daher nachdrücklich, dass heute der Ministerrat diesem Wunsch entsprochen hat und eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen will“ sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

„Leben und leben lassen soll auch weiterhin in Bayern gelten. Fröhliches Beisammensein in geselliger Runde zeichnet die bayerische Lebensart aus. Dazu braucht es aber nicht Alkohol in großen Mengen. Und schon gar nicht in öffentlichen Grünanlagen oder Spielplätzen, wo sich leider seit einigen Jahren vermehrt Jugendliche und junge Erwachsene aufhalten, um dem Genuss hochprozentiger Getränke zu frönen“ sagte Brandl.

Da sich die bisherigen gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Straßen- und Wegerechts sowie des gemeindlichen Satzungsrechts als zu schwach und nicht praxisgerecht genug erwiesen haben, haben die Kommunen seit langem klare und praktikable Regelungen im Sicherheitsrecht gefordert.

Bayerischer Gemeindetag, PM v. 06.11.2012