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Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des LStVG beschlossen

6. November 2012 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) beschlossen. Mit ihm sollen die Städte und Gemeinden künftig ermächtigt werden, Alkoholverbote an bestimmten Brennpunkten im öffentlichen Raum zu verhängen. 

Innenminister Joachim Herrmann: „Der Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und der Begehung von Straftaten ist unübersehbar. Die Probleme hier haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen steigert übermäßiger Alkoholkonsum die Gewaltbereitschaft.“

In einigen Gemeinden und Städten hat der Alkoholkonsum in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ein bedenkliches Ausmaß erreicht. Die Gemeinden haben bislang aber nur beschränkt die Möglichkeit, hierauf zu reagieren und Verstöße mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße zu ahnden.

Herrmann: „Wir wollen jetzt die Gemeinden durch eine neue Vorschrift im Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermächtigen, dass sie mit Verordnungen den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr verbieten können. Damit geben wir unseren Kommunen flexible Handlungsmöglichkeiten an die Hand, um Alkoholexzesse an bestimmten Plätzen zu unterbinden.“

Der Gesetzentwurf wird jetzt den Verbänden und insbesondere auch den Kommunen zur Anhörung zugeleitet. Danach muss über ihn der Bayerische Landtag entscheiden.

Staatskanzlei, PM v. 06.11.2012

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: 16/15831

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