Gesetzgebung

Staatsregierung: Verordnungsentwurf über die Festetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Memmingen beschlossen

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Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung (06.11.2012) eine Verordnung über die Festsetzung eines Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Memmingen beschlossen. 

Die Verordnung setzt das bundesrechtliche Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) am Flughafen Memmingen um und soll am 01.12.2012 in Kraft treten.

Je nach Lage eines Grundstücks innerhalb des Lärmschutzbereichs ergeben sich mit der Festsetzung konkrete Rechtsfolgen: Dazu gehören Ansprüche von Grundstückseigentümern (z. B. Ansprüche auf Aufwendungserstattung für Schallschutzmaßnahmen) oder aber auch Beschränkungen der baulichen Nutzung bis hin zum Bauverbot. Damit wird in Bayern erstmalig ein landesrechtliches Rechtsetzungsverfahren nach dem aktuellen Fluglärmgesetz für einen zivilen Flughafen abgeschlossen. Mit dem Verordnungstext wurde im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Lärmschutzbereich sehr sorgfältig berechnet.

„Basis für die Berechnung sind fachwissenschaftliche Prognosen des Flugbetriebes bis zum Jahr 2020 sowie eine umfangreiche Zusammenstellung von Daten und Dokumentationen, die mehrere hundert Seiten umfassen. Diese haben wir auch unter Einschaltung von Fachgutachtern einer kritischen Qualitätssicherung unterzogen“, betonte Zeil.

Staatskanzlei, PM v. 06.11.2012