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StMWIVT: Grünes Licht für schnelles Internet in ganz Bayern

20. November 2012 by Klaus Kohnen

Die EU-Kommission hat heute (20.11.2012) die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium angemeldete Förderrichtlinie zum Ausbau von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen genehmigt. 

Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil sieht diese Freigabe als großen Erfolg für Bayern und seine Bürger:

„Nach intensiven Verhandlungen haben wir grünes Licht aus Brüssel bekommen für eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte im Freistaat seit Langem“, erklärt Zeil. „Wir können nun in ganz Bayern den Ausbau des schnellen Internets mit Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr mit Zuschüssen von bis zu 500.000 Euro pro Gemeinde unterstützen. Bayern übernimmt damit europaweit eine führende Rolle beim Ausbau hoher Internetbandbreiten in der Fläche, der ohne staatliche Hilfe nicht erfolgen würde.“

Bedeutung des Förderprogramms

Der Start des Förderprogramms sei ein bedeutender Tag für den Wirtschaftsstandort Bayern.

„Wir kümmern uns heute um die hohen Internetgeschwindigkeiten, die morgen gebraucht werden. Dieses Programm hat bundesweit einmaligen Pilotcharakter für den Ausbau des schnellen Internets. Es ist ein zentraler Baustein für das digitale Bayern. Wir sichern damit die Spitzenposition unseres IT- und Wirtschaftsstandorts auf dem Weg ins digitale Zeitalter und legen einen Grundstein für Innovation, künftiges Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.“

Die Schubkraft des Förderprogramms für den Wirtschaftsstandort Bayern, so der Minister weiter, beschränke sich nicht allein auf höhere Bandbreiten für Wirtschaft und Bürger. Das Internet habe sich zum wichtigsten globalen Medium entwickelt und stehe heute als treibende Kraft hinter neuen Produkten, IT-Anwendungen, Geschäftsmodellen und Prozess­innovationen. Exponentiell steigende Datendurchsätze erfordern Netze mit immer höheren Übertragungsbandbreiten bis hin zum Endkunden.

„Breitband ist die Basisinfrastruktur der digitalen Wirtschaft. Wir bringen die hohen Bandbreiten zu den Unternehmen und Menschen vor allem auch in den ländlichen Gegenden, die über die Hochgeschwindigkeits-Autobahnen in die virtuelle Welt des Internet eingebunden werden. Bayern als Ganzes wird durch dieses Programm schneller, besser, digitaler“, betont Zeil.

Die Regierungsfraktionen haben die notwendige kraftvolle Finanzierung des Breitbandausbaus sichergestellt. Damit alle interessierten bayerischen Gemeinden von der Hochgeschwindigkeitsförderung profitieren können, steht allein bis 2014 ein Betrag von 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger

Ziel des neuen Förderprogramms ist der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload in von Gemeinden definierten Gewerbe- oder Kumulationsgebieten. Empfänger der Zuwendung sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Der Fördersatz für Räume mit besonderem Handlungsbedarf beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersätze für die übrigen Regionen betragen 40, 50 oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Finanzkraft der Gemeinden. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beläuft sich auf 500.000 Euro. Programmlaufzeit ist bis 31. Dezember 2017. Die Richtlinie wird im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.

Das Programm wird flankiert vom Förderangebot der LfA Förderbank Bayern, die den Kommunen bei der Finanzierung ihres Eigenanteils besonders zinsgünstige Darlehenskonditionen einräumt.

Zuständigkeiten

Die Bezirksregierungen werden das Förderprogramm abwickeln. Die Ansprechpartner dort stehen den interessierten Gemeinden ab sofort bei allen Förderfragen zur Verfügung. Ab Januar 2013 wird zudem ein neues ‚Bayerisches Breitbandkompetenzzentrum‘ als zentraler Ansprechpartner für alle am Breitbandausbau in Bayern beteiligten Akteure zur Verfügung stehen. Die europaweite Ausschreibung zur Einrichtung und zum Betrieb des Bayerischen Breitbandkompetenzzentrums läuft planmäßig.

StMWIVT, PM v. 20.11.2012

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