Gesetzgebung

Landtag: Gesetz zur Änderung der Professorenbesoldung beschlossen

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Die Professorenbesoldung wird geändertDer Bayerische Landtag hat am 04.12.2012 das Gesetz zur Änderung der Professorenbesoldung beschlossen und dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Änderungen zugestimmt.

Im Wesentlichen wurden folgende Änderungen beschlossen:

  1. Auch Art. 69 Abs. 1 BayBesG (Hochschulleistungsbezüge) wird geändert und erhält folgende Fassung:

    „(1) Beamte und Beamtinnen der Besoldungsordnung W können neben dem Grundgehalt nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften besondere Leistungsbezüge (Art. 71) sowie Funktions-Leistungsbezüge (Art. 72) als Hochschulleistungsbezüge erhalten; Beamte und Beamtinnen der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 können darüber hinaus auch Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge (Art. 70) als Hochschulleistungsbezüge erhalten.“

  2. Art. 73 Abs. 1 BayBesG (Vergaberahmen) wird wie folgt geändert:

    a) In Satz 1 werden die Zahl „71 602,76“ durch die Zahl „75 073,40“ und die Zahl „86 018,84“ durch die Zahl „89 159,35“ ersetzt.
    b) Es wird folgender Satz 3 angefügt: „3Aus dem Vergaberahmen sind auch die Leistungsbezüge für Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen (besondere sowie Funktions-Leistungsbezüge) zu bestreiten.“

     

Ass. iur. Klaus Kohnen; Abbildung:  (c) mostafa fawzy – Fotolia.com