Gesetzgebung

StMWIVT: Erneutes Anhörungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) eingeleitet

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Der Bayerische Ministerrat hat am 28. November einen überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beschlossen, in den die Auswertung aller Stellungnahmen der ersten Anhörung aus dem Sommer eingegangen ist. Zu den Änderungen hat das Bayerische Wirtschaftsministerium zwei Tage später, am 30. November, ein erneutes Anhörungsverfahren eingeleitet.

„Wir haben wesentliche Kritikpunkte aus der ersten Anhörung aufgegriffen. Der überarbeitete LEP-Entwurf ist ein Entwurf mit Augenmaß. Er stellt einerseits die räumliche Steuerung durch den Staat im zwingend erforderlichen Umfang sicher und gibt andererseits allen Akteuren ausreichend Freiräume für ihre Planungen und Maßnahmen. Alle Kommunen, die einschlägigen Verbände und die Öffentlichkeit haben nun die Möglichkeit, bis 14. Januar zu den Änderungen im Entwurf Stellung zu nehmen“, betont Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil.

Im Vergleich zum ersten Entwurf ist etwa das Kapitel zur Energieversorgung im Lichte der Energiewende deutlich überarbeitet. Zum Beispiel wurden Festlegungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerungen sowie zu allen regenerativen Energien aufgenommen – neben den bisher bereits enthaltenen Energien Windkraft und Fotovoltaik auch Wasserkraft, Biomasse und Tiefengeothermie. Dem Anliegen vieler Beteiligter, die Gebietskulisse des Teilraums mit besonderem Handlungsbedarf zu erweitern, wurde in maßvollem Umfang Rechnung getragen. Die Landkreise Miltenberg und Rottal-Inn sowie die Kreisregionen Passau und Schweinfurt wurden zusätzlich aufgenommen. Auch der Forderung, die Tourismuswirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in Bayern wieder ins LEP aufzunehmen, wurde nachgekommen.

Mit einer moderaten Erweiterung der Ausnahmen beim sogenannten Anbindungsziel werden den Kommunen zusätzliche Spielräume für ihre Siedlungsentwicklung eröffnet, ohne der Zersiedelung Bayerns in ungebührlicher Weise Vorschub zu leisten. Zum Beispiel wurde der Ausnahmetatbestand für Logistikunternehmen und Verteilzentren ausgedehnt. Sie können sich nun nicht nur an Anschlussstellen von Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen ansiedeln, sondern auch an verkehrlich bedeutenden unmittelbaren Zubringerstraßen von Autobahnen. Auch produzierende und emittierende (Lärm, Luftverunreinigungen) Gewerbebetriebe können in Ausnahmefällen nach dem neuen Entwurf vom Anbindungsziel entbunden werden.

Ende Januar soll der LEP-Entwurf nochmals im Ministerrat behandelt werden, bevor er dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt wird.

„Unser Ziel bleibt es, das neue Landesentwicklungsprogramm noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen“, unterstreicht Zeil.

StMWIVT, PM v. 07.12.2012