Das Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) vom 11.12.2012 wurde am 17.12.2012 verkündet. Es tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Das FwHOEzG fasst die beiden bestehenden Gesetze (Gesetz über die Schaffung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens sowie Gesetz über ein Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz) in einem einheitlichen Gesetz zusammen; beide Gesetze treten daher mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft.