Aktuelles

Bayerischer Landkreistag: Zur Entscheidung des BayVerfGH zur Altersgrenze bei Landräten

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit großer Enttäuschung reagierte der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Dr. Jakob Kreidl, auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, weder die Altersgrenze aufzuheben noch die beabsichtigte Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre bereits für die nächste Kommunalwahlperiode 2014 in Kraft treten zu lassen. 

„Nicht nur die durchschnittliche Lebenserwartung steigt, sondern auch die Leistungsfähigkeit im Alter. Warum soll diese Erkenntnis erst 2020 und nicht schon 2014 umgesetzt werden?“

Darüber hinaus sieht Dr. Jakob Kreidl eine Bevormundung der Wählerinnen und Wähler, wenn der Gesetzgeber eine Altersgrenze vorgibt:

„Wir alle gehen vom mündigen Wähler aus; dieser soll selbst entscheiden, ob er ein solches Amt einem jüngeren oder älteren Kandidaten zutraut.“

Bayerischer Landkreistag, PM v. 19.12.2012