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Bayerischer Städtetag: BayVerfGH gegen Aufhebung der Altersgrenze

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Maly: Wähler können am besten entscheiden, wem sie ein Amt im Rathaus anvertrauen 

„Der Bayerische Städtetag ist enttäuscht über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs“, erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Der Bayerische Städtetag tritt für eine Aufhebung der Altersgrenze ein. Und der Städtetag hat die Regelung als nicht nachvollziehbar empfunden, dass die geplante Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre nicht schon zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2014, sondern erst 2020 in Kraft treten soll.

Der Bayerische Städtetag tritt weiter für eine komplette Abschaffung der Altersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte ein.

Maly: „Das Wählbarkeitsalter von 65 Jahren ist eine altersmäßige Beschränkung für Menschen in leitenden Positionen. Das ist besonders mit Blick auf die steigende Lebenserwartung im Zeitalter der aktiven Senioren und der ,jungen Alten‘ nicht mehr zeitgemäß. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein 66-Jähriger oder 68-Jähriger zwar Ministerpräsident oder Bundeskanzler werden kann, Bürgermeister aber nicht. Weder für Abgeordnete des Bayerischen Landtags, noch des Deutschen Bundetags gilt eine Altersgrenze. Es gibt einen Souverän, der ist klüger als jedes Gesetz: die Wählerinnen und Wähler. Sie können am allerbesten darüber befinden, welchem Kandidaten sie das Amt im Rathaus anvertrauen. Und sie können in der Wahlkabine entscheiden, ob sie einem älteren Kandidaten die Ausübung des Amtes zutrauen.“

Bayerischer Städtetag, PM v. 19.12.2012