Gesetzgebung

Landtag: Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes (BayVSG) beschlossen

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Das BayVSG wurde um eine klarstellende Regelung ergänzt, dass sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz in geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes anstelle des Landtags an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wenden kann.

Bislang war unsicher, ob der Datenschutzbeauftragte in solchen Angelegenheiten eigenständig das PKG informieren darf oder ob er sich nur an den Landtag wenden kann.

Das Gesetz wurde am 06.12.2012 beschlossen, am 18.12.2012 ausgefertigt und am 27.12.2012 im GVBl (Nr. 24) verkündet. Es ist zum 01.01.2013 in Kraft getreten.

Der von allen Landtagsfraktionen getragene Gesetzentwurf wurde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht geändert.

Gesetzentwurf der Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern, Bundnis 90/Grüne und FDP, LT-Drs. 16/14712 v. 13.11.2012

Ass. iur. Klaus Kohnen