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Bayerischer Gemeindetag: Neues Breitbandförderprogramm seit 01.12.2012 in Kraft

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Das neue Bayerische Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm ist am 01.12.2012 in Kraft getreten. Es stellt die bayerischen Kommunen sowohl in der Planungsphase, beim Vergabeverfahren und dem Kooperationsverhältnis mit dem Netzbetreiber vor große fachtechnische und rechtliche Herausforderungen.

Kommunen benötigen externe Unterstützung

Die Kommunen werden ohne externe Unterstützung nicht in der Lage sein, das Förderprogramm ordnungsgemäß abzurufen. Dies muss auch vor dem Hintergrund gesehen werden, dass das Programm einer Vielzahl von aufwendigen Verfahrungsschritten aufweist, die Breitbanderschließung keine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist, die Gemeinden aber Mitfinanzierungsbeiträge von bis zu 60 % (was zur Erlangung des maximalen Förderbetrags eine Eigenbeteiligung von mindestens 750.000 Euro bedeutet) erbringen müssen und Unterstützungsleistungen durch Dritte nicht förderfähig sind.

Bedenken, ob das neue Breitbandzentrum die erforderliche Beratungsarbeit leisten kann

Der Bayerische Gemeindetag hat Bedenken, ob das neue Breitbandkompetenzzentrum diese Beratungstätigkeit leisten kann. Bedauerlich ist, dass weder das Anforderungsprofil noch das Auswahlverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wurde. In einem Schreiben an das Wirtschaftsministerium wurde deshalb nun eingefordert, dass den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit gegeben wird, die operative Arbeit des Breitbandkompetenzzentrums mitzusteuern. Noch lässt sich nicht überblicken, vor welchen Herausforderungen die Kommunen bei der Abarbeitung des Förderprogramms im Detail stehen werden. Aber schon jetzt zeichnet sich ab, dass es auf folgende Punkte ankommen wird:

  • Zurverfügungstellung von Referenten, wenn für den Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in der Gemeinde geworben werden soll,
  • Beratung bei der Entscheidung über das Erschließungsgebiet,
  • Beratung bei der Festlegung der auszuschreibenden Bau- und Betriebsleistungen im Erschließungsgebiet,
  • Mustervergabebrief mit Wertungskriterien für das Vergabeverfahren,
  • Beratung bei der Wertung der Angebote und
  • Zurverfügungstellung eines Musterkooperationsvertrags.

Grundsätzlich ist es ein Anliegen, dass die Beratungseinrichtung den Gemeinden im konkreten Einzelfall zur Verfügung steht. Außerdem scheint uns wichtig, dass eine enge Koordination mit den Regierungen als Förderstellen und dem Innenministerium als für Teile des Vergaberechts zuständige Behörde erfolgt.

Förderrichtlinie ist überholt

Die Förderrichtlinie samt Festlegung der Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf, die 80 % Förderung erhalten, ist diesbezüglich überholt: Am 17.12.2012 wurden die Landkreise Miltenberg, Schweinfurt, Passau und Rottal-Inn durch Ministerratsbeschluss mit in die Förderkulisse aufgenommen sowie Bereiche, die von Standortschließungen und signifikanten Standortverkleinerungen betroffen sind, begleitende Hinweise zum Förderverfahren und Musterdokumente finden Sie unter http://www.stmwivt.bayern.de/wirtschaft/schnelles-internet/.

Bayerischer Gemeindetag, PM v. Ende Dezember 2012/Anfang Januar 2013