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StMUK: Bildungsverantwortung der Länder hat sich bewährt – Grundgesetzänderung der falsche Ansatz

3. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Kultusminister Spaenle zu Aussagen des künftigen KMK-Präsidenten Dorgerloh über eine mögliche Kooperation zwischen Ländern und Bund in Bildungsfragen

„Die Verantwortung der Länder für die schulische Bildung hat sich bewährt. Eine Änderung des Grundgesetzes ist der falsche Weg“, betont Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle auf Aussagen des künftigen KMK-Präsidenten Dorgerloh über eine mögliche Kooperation zwischen Ländern und Bund in Bildungsfragen.

Für Bayerns Kultusminister ermöglicht die Verantwortung der Landtage und Landesministerium den Schulfamilien, sich auf kurzem Weg an die Verantwortlichen zu wenden und ihre Anliegen zu artikulieren. Mit der Erarbeitung gemeinsamer Bildungsstandards und von Aufgabenpools für die Abiturprüfungen nehmen die Länder nachweislich ihre Verantwortung wahr, für vergleichbare Bildungswege und abschlüsse zu sorgen.

„Wir Länder dürfen uns nicht leichtfertig durch aus Berlin winkende zeitlich befristete Geldversprechen aus der eigenen Verantwortung verabschieden“, reagiert Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle.

„Die Verantwortung der Länder fördert aus meiner Sicht einen gesunden Wettbewerb und animiert die Länder, kraftvoll in Bildung zu investieren“, argumentiert Minister Spaenle.

Für Bayern verweist er z. B. auf eine deutliche Steigerung des Bildungsetats in Bayern um rund ein Viertel in den vergangenen zehn Jahren auf nun rund 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2013.

„Eine Grundgesetzänderung ist zudem völlig überflüssig“, so Minister Spaenle, „da die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund auch in einzelnen Fragen des Bildungswesens möglich ist und praktiziert wird, etwa in Fragen der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen.“

Allerdings müsse der Bund seine Aufgaben etwa in der Sprachförderung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund noch intensiver wahrnehmen.

Stabile Finanzmittel für zusätzliche Aufgaben

„Ich unterstütze meinen Amtskollegen Dorgerloh aus Sachsen-Anhalt jedoch in seiner Zielsetzung, dass die Länder für die in den jüngsten Jahren zusätzlich übernommenen Aufgaben einen finanziellen Ausgleich erhalten. Angesichts der Verlagerung von Aufgaben der Familien auf die Schulen – gerade im Erziehungsbereich – muss der Bundestag gemeinsam mit der Länderkammer für die bundesdeutsche Gesellschaft entsprechend handeln und den Ländern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen“, so der Minister.

Die Länder dürfen bei der Wahrnahme ihrer Verantwortung für die Familien mit ihren Kindern nicht zu Bittstellern beim Bund werden. Hier bietet für Dr. Spaenle die Übertragung eines zusätzlichen Umsatzsteuerpunktes vom Bund auf die Länder eine geeignete Grundlage. Sonderprogramme, mit denen der Bund einzelne Maßnahmen anschieben wie bei dem Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztagsangeboten, dann aber die Kosten auf die Länder abschiebe, lassen strukturell verantwortungsbewusstes Handeln vermissen.

StMUK, PM v. 03.01.2013

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Kategorie: Bayern, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Schulen, Verwaltung Schlagwörter: Bildungsstaatsvertrag

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