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StMJV: Bericht der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug“ vorgelegt

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk erklärt anlässlich des vorgelegten Berichts der Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement im bayerischen Justizvollzug“ zur Optimierung des Übergangs Strafgefangener aus der Haft in die Freiheit:

„Wir stellen immer wieder fest: Der Schritt aus dem strukturierten Alltag in einer Justizvollzugsanstalt in häufig genug unsichere Lebensverhältnisse in Freiheit bereitet den Entlassenen Schwierigkeiten. Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade in den ersten sechs Monaten nach der Entlassung besonders hohe Rückfallrisiken bestehen! Deshalb müssen wir die bereits vorhandenen Einzelmaßnahmen zur Unterstützung der Freigelassenen besser verzahnen, um ihnen bei der Wiedereingliederung noch mehr zu helfen.“

Das bayerische Justizministerium hat dazu eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe eingesetzt. Deren Bericht wird jetzt mit den am Übergangsmanagement beteiligten Stellen, insbesondere den Spitzenverbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, diskutiert. Ziel ist, das Übergangsmanagement in Bayern fortzuentwickeln und zukünftig noch besser zu machen.

Merk weiter: „Eine wichtige Säule haben wir bereits durch eine Kooperationsvereinbarung mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit errichtet. Sie wird den Gefangenen wesentliche Vorteile bei der Arbeitssuche bringen.“

Empfehlungen der Arbeitsgruppe

Die Ministerin erläuterte, dass die Arbeitsgruppe zudem u. a. empfiehlt:

  • Stärkung der Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten, damit ihre  Schuldenlast die Gefangenen nicht in neue Straffälligkeit treibt; Haushaltmittel dazu sind im Doppelhaushalt 2013/2014 schon vorgesehen.
  • Ausweitung der Betreuung von suchtgefährdeten und abhängigkeitskranken Gefangenen. Die Mittel für die externe Suchtberatung in den bayerischen Justizvollzugsanstalten konnten ebenfalls bereits im Doppelhaushalt 2013/2014 aufgestockt werden.
  • Ausbau von Zentralen Beratungsstellen für Straffälligenhilfe, in denen Angebote für Strafentlassene konzentriert werden. Die Gründung von weiteren Zentralstellen in Augsburg und Ingolstadt wird derzeit geplant.
  • Erleichterung der Suche nach geeigneten Wohneinrichtungen für Entlassene durch ein Webportal für die Sozialdienste der Justizvollzugsanstalten.

Merk abschließend: „Wir schauen hier nicht nur auf die Täter. Mir geht es vor allem auch um die Opfer. Eine erfolgreiche Resozialisierung der Täter, eine Brücke in ein Leben ohne Straftaten – das ist Opferschutz!“

Der Bericht der Arbeitsgruppe ist hier einsehbar (PDF, 865 KB).

StMJV, PM v. 04.01.2013