Gesetzgebung

Landtag: Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKostG) beschlossen

©pixelkorn - stock.adobe.com

Mit dem Änderungsgesetz werden insbesondere die im Gebührenverzeichnis vorgesehenen Gebührentatbestände an die ab dem 01.01.2013 geltende Rechtslage angepasst: Zum 01.01.2013 ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit seinem wesentlichen Inhalt in Kraft getreten.

Dieses Gesetz eröffnet jedem, der für gesetzlich vorgegebene Zwecke Angaben benötigt, die Möglichkeit, in das elektronische Schulderverzeichnis Einsicht zu nehmen, das in jedem Land bei einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt wird (in Bayern: Amtsgericht Hof).

Zudem wurde mit dem Änderungsgesetz eine Anhebung der Gebühren entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung beschlossen: Die im Gebührenverzeichnis zum LJKostG (Anlage zu Art. 1 Abs. 2) vorgesehenen Gebührenbeträge und Rahmengebühren wurden teilweise seit 01.06.2005 nicht mehr verändert. Unter Zugrundelegung der Veränderungen des allgemeinen Verbraucherpreisindexes für Bayern von Juni 2005 bis August 2011 (rund 12 %) und der auf dieser Grundlage prognostizierten weiteren Entwicklung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 01.01.2013 wurde eine Erhöhung von insgesamt rund 14 % beschlossen.

Das Änderungsgesetz wurde am 29.11.2012 beschlossen, am 11.12.2012 ausgefertigt und am 17.12.2012 im GVBl (Nr. 23) verkündet. Es ist am 01.01.2013 in Kraft getreten. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens nicht geändert.

Gesetzentwurf der Staatsregierung, LT-Drs. 16/13765 v. 26.09.2012

Ass. iur. Klaus Kohnen