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StMJV: Güterichter seit dem 01.01.2013 nun auch an 11 bayerischen Amtsgerichten

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Seit 01.01.2013 bietet Bayerns Justiz an 11 bayerischen Amtsgerichten die Streitbeilegung durch sogenannte Güterichter an. Neben München, wo es das Verfahren bereits seit längerem gibt, wird nun auch in Ansbach, Augsburg, Bamberg, Deggendorf, Ingolstadt, München, Neu-Ulm, Nürnberg, Rosenheim, Wolfratshausen und Würzburg den Parteien die Möglichkeit geboten, ihren Zivil- oder Familienrechtsstreit einem erfahrenen Richter, der selbst nicht Streit entscheidender Richter ist, zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorlegen zu lassen. Der Vorteil: Viele Konflikte lassen sich besser und nachhaltiger lösen, wenn die Parteien selbst mit fachmännischer Hilfe eine einvernehmliche Lösung finden. Zudem kann das Ergebnis gleich protokolliert und vollstreckbar gemacht werden. Langwierige Verfahren werden vermieden, weil dadurch weitere Instanzen entfallen – und nicht zuletzt löst das Güterichterverfahren keine Extra-Gebühren bei Gericht aus.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk „Damit bieten wir die Chance, Konflikte, auch wenn sie bereits vor Gericht gelandet sind, mit Hilfe eines erfahrenen Richters dauerhaft und rasch zu lösen. Dies ist gerade auch bei den Amtsgerichten, wo zum Beispiel Nachbarschafts- und Familienstreitigkeiten verhandelt werden, besonders wichtig – denn hier müssen die Beteiligten oft noch lange miteinander auskommen. Wir werden dieses Angebot, das es bereits an allen bayerischen Landgerichten gibt, bis zum Sommer 2013 flächendeckend auf alle Gerichte ausdehnen. Damit setzen wir einen weiteren Meilenstein für die alternative Streitbeilegung und damit für eine andere Streitkultur in unserem Land.“

StMJV, PM v. 07.01.2013