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Bayerischer Gemeindetag: Übergangsregelung für GEMA-Gebühren – Etappensieg für Kommunen

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Aus Schreiben der mit der Verwertung der Urheberrechte von Musikschaffenden beauftragten GEMA ist bekannt, dass diese beabsichtigt, eine von Grund auf neu gestaltete Tarifstruktur einzuführen. Diese neue Tarifstruktur, die ab dem 01.04.2013 umgesetzt werden soll, führt in dem für die Kommunen unmittelbar relevanten Veranstaltungsbereich, bei denen urheberrechtlich geschützte Musik genutzt wird, in den allermeisten Fällen zu deutlichen Mehrbelastungen. Davon sind vor allem Bürger-, Straßen-, Dorf- und Stadtfeste betroffen, die im Freien stattfinden und für die zumeist kein Eintritt erhoben wird (siehe Beitrag „GEMA verdirbt die Festlaune“).

Verbandsarbeit

Die aus dem DStGB, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag bestehende Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat schon vor einigen Monaten Kontakt mit der GEMA aufgenommen mit dem Ziel, eine kommunalfreundliche Lösung der Problematik zu erreichen.

Nach mehreren Verhandlungsrunden mit der GEMA fanden auch noch verschiedene Anhörungen zur Tarifreform statt, bei denen die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ebenfalls vertreten war. Ebenso läuft seit mehreren Monaten ein Schiedsverfahren beim Deutschen Marken- und Patentamt zwischen der GEMA und der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., in welchem die Tarifreform der GEMA gerichtlich überprüft wird.

Die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände hat die Wirtschaftsministerkonferenz aufgegriffen und mit Beschluss vom 04.12.2012 ebenfalls gefordert, die Tarifreform bis zur Entscheidung durch das Deutsche Patent- und Markenamt auszusetzen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich außerdem am 10.12.2012 an die Bundesministerin der Justiz mit der Bitte um Unterstützung der kommunalen Position zur geplanten GEMA-Tarifreform gewandt.

Tarife der seit dem 01.01.2013 geltenden Übergangsregelung

Die GEMA hat den DStGB zwischenzeitlich über eine kurzfristige Änderung der für Veranstaltungen geltenden Tarife informiert. Die seit dem 01.01.2013 für die Dauer des gesamten Jahres geltende Übergangsregelung sieht vor, dass die für Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik geltenden Tarife um fünf Prozent angehoben, ansonsten aber fortgeführt werden. Betroffen von dieser Übergangsregelung sind insbesondere Dorf- und Stadtfeste. Der Tarif für Clubs und Discotheken (M-U III 1c) wird ab dem 01.04.2013 um weitere zehn Prozent erhöht. Die Tarife für anderweitige Musiknutzungen, insbesondere für so genannte Hintergrundmusik, werden zum 01.01.2013 um 2,2 Prozent angehoben.

Bayerischer Gemeindetag v. 09.01.2013