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StMUK: Bayern, Niedersachsen und Sachsen treten für Bildungsstaatsvertrag ein

9. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Bayerns Kultusminister Spaenle, Niedersachsens Wissenschaftsministerin Wanka und Sachsens Kultusministerin Kurth treten für einen Bildungsstaatsvertrag ein. „Wir wollen die Mobilität von Familien in Deutschland fördern und dabei eine qualitätsvolle Bildung sichern“ 

Um die Mobilität von Familien in Deutschland, aber auch von Lehrkräften zu fördern und den Schülerinnen und Schülern dabei eine qualitätsvolle Bildung zu sichern, schlagen Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, Niedersachsens Wissenschaftsministerin Professorin Dr. Johanna Wanka und Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth einen Bildungsstaatsvertrag der deutschen Länder vor.

„Wir reagieren damit auf die wachsende Mobilität von Menschen in Deutschland und auf die Anforderungen, die Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft heute an eine qualitätsvolle Bildung junger Menschen stellen“, betonte Minister Dr. Spaenle. „Mit dem geplanten Bildungsstaatsvertrag“, so Kultusminister Spaenle, „unterstreichen die Länder, dass sie aktiv ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für die schulische Bildung gerecht werden“. Und er ergänzt: „Mit dem Bildungsstaatsvertrag setzen wir die beiden Menschenrechte auf Mobilität und Bildung um.“

Voraussetzung für gute Schulleistungen sind bekanntlich gute Lehrkräfte. Diese zu gewinnen, hängt unmittelbar von der Attraktivität des Lehrerberufes ab. Hier setzt der Bildungsstaatsvertrag an.

„Junge Lehramtsstudierende erhalten künftig die Sicherheit, dass sie mit ihrem Abschluss unabhängig vom Bundesland den Lehrerberuf ausüben können. Egal wo sie sich bewerben, würde ihr Abschluss anerkannt werden“, sagt die Niedersächsische Wissenschaftsministerin Professorin Dr. Johanna Wanka.

Die Verbindlichkeit eines Staatsvertrages würde zudem die Mobilität von Lehrkräften über Ländergrenzen hinweg deutlich verbessern.

Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth: „Der Bildungsföderalismus bietet den Ländern Freiheiten, ist aber auch Verpflichtung zugleich. Die Länder stehen in Verantwortung, nach mehr Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im deutschen Bildungssystem zu streben. Durch einen Staatsvertrag bekennen wir uns sowohl zu dieser Verantwortung als auch zu mehr Verbindlichkeit. Wir wünschen uns einen Staatsvertrag für ganz Deutschland.“

Die zwei Ministerinnen und der Minister sind sich einig: „Wir wollen sicherstellen, dass Familien mit Kindern aufgrund eines Umzugs innerhalb Deutschlands keine Nachteile erfahren, sondern am neuen Wohnort ihren zuvor eingeschlagenen schulischen Weg erfolgreich fortsetzen können.“

Dabei ist es auch ein Kernanliegen, dass die Lehrkräfte beruflich leichter als bisher von einem Bundesland in ein anderes wechseln können. Die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung von Lehrkräften in einem Land durch die anderen ist dabei zwingende Voraussetzung.

Bayern, Niedersachsen und Sachen wollen in den kommenden Wochen bei den anderen Ländern dafür werben, sich der Initiative des Bildungsstaatsvertrags anzuschließen. Der Bildungsstaatsvertrag hat für sie einen besonderen Stellenwert. Aus ihrer Sicht setzt ein Staatsvertrag nämlich eine intensive bildungspolitische Diskussion in den einzelnen Ländern voraus und hat eine deutlich höhere Bindekraft als Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Die Chancen, die anderen Länder mit ins Boot zu holen, schätzen die drei Bildungspolitiker der unionsgeführten Länder durchaus zuversichtlich ein:

„Unsere Hoffnung kann auf den Erfolg bei der geplanten vergleichbaren Gestaltung von Abiturprüfungen in allen Ländern aufbauen. Aus einem ersten Vorstoß einzelner Länder im Jahr 2008 ist nun ein breiter Konsens aller in der KMK vertretenen Länder geworden.“

Inhaltlich umfasst der Bildungsstaatsvertrag nach der Vorlage von Bayern, Niedersachsen und Sachsen u.a. folgende Bereiche:

  • die Bildungsstandards etwa für die Jahrgangsstufen 4, den Hauptschulabschluss, den mittleren Bildungsabschluss und die Hochschulreife,
  • das Bildungsmonitoring etwa durch die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern aller Länder an Vergleichsstudien,
  • die Finanzierung eines Instituts der Länder zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bildungswesen
  • und die Anerkennung von Abschlüssen in der Lehrerbildung.

StMUK, PM v. 09.01.2013

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Schulen, Verwaltung Schlagwörter: Bildungsstaatsvertrag, Länderübergreifendes Abitur

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