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Bayerischer Gemeindetag: „Brauchtumsgenehmigungbehörde“ GEMA?

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Einen weiteren Beweis ihrer Kundenfreundlichkeit hat die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) erbracht. 

Einer unterfränkischen Gemeinde wirft sie in einem Rechnungsschreiben vor, ihren Maibaum im vergangenen Jahr ohne ausdrückliche Einwilligung der GEMA aufgestellt zu haben. Unter Androhung von Schadensersatz fordert die GEMA die Gemeinde auf, künftig Veranstaltungen mit Musik rechtzeitig bei ihr anzumelden.

„Ist die GEMA neuerding auch eine Brauchtumsgenehmigungsbehörde? Dürfen künftig Maibäume nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung der GEMA aufgestellt werden?“, fragt Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

„Dass die GEMA nicht gerade ein Sympathieträger ist und von den Gemeinden als geldgieriger Pedant empfunden wird, hat sie sich nicht zuletzt durch solche Kundenbehandlung zuzuschreiben. Dass den Musikschaffenden ein Entgeld für die Verwendung ihrer Werke zusteht, steht außer Frage. Beschämend ist jedoch, dass die GEMA derart unverschämt auf die Nutzer der Musik zugeht, dass es einem die Zornesröte ins Gesicht treibt.“

Brandl rief die musikschaffenden Künstler auf, die GEMA als ihr Inkassobüro zur Mäßigung im Umgang mit ihren Kunden anzuhalten.

An die GEMA gerichtet sagte Brandl: „Für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen in unseren Gemeinden und Städten brauchen wir keine Einwilligung der GEMA. Wir werden eine solche auch weiterhin nicht einholen. Musikveranstaltungen werden vorab gemeldet; darüber hinaus gehende Genehmigungspflichten bestehen nicht.“

Der GEMA empfahl Brandl, ihr Auftreten gegenüber Kunden zu überdenken.

„Stil und Auftreten wie zur Kaiserzeit sind heutzutage nicht mehr gefragt!“

Bayerischer Gemeindetag, PM Nr. 01/2013 v. 10.01.2013