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StMJV: Jahrestag des Mordes von Dachau – Sicherheit in Gerichtsgebäuden

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Anlässlich des morgigen Jahrestages des furchtbaren Mordes an einem Staatsanwalt in Dachau erklärt Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk:

Das entsetzliche Verbrechen an unserem Staatsanwalt vom 11.01.2012 tritt uns dieser Tage wieder ganz besonders vor Augen. Es ist für uns furchtbare Erinnerung und Mahnung zugleich.“

Justizministerin Dr. Beate Merk weiter:

Mein Bestreben war und ist es, alles zu tun, damit unsere Gerichte angst- und waffenfreie Orte sind, an denen nur mit Worten gestritten wird und Konflikte friedlich ausgetragen werden. Deshalb war es uns wichtig, dafür zu sorgen, dass Sicherheitskontrollen nicht nur anlassbezogen und stichprobenweise, sondern permanent während der üblichen Sitzungszeiten stattfinden. Mit großen Anstrengungen ist uns das gelungen:

Erhöhung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden

Wichtig dafür sind besonders unsere hoch qualifizierten und gut ausgebildeten Wachtmeisterinnen und Wachtmeister und unsere Sicherheitskräfte, denen ich meine Anerkennung für ihren hoch verantwortungsvollen Dienst ausspreche. Wir haben im Jahr 2012 bereits 70 neue Wachtmeisterinnen und Wachtmeister eingestellt, bis März 2014 werden in zwei Etappen weitere 70 folgen. Zudem sind seit September letzten Jahres 130 private Sicherheitskräfte in unseren Justizgebäuden tätig, bis Anfang 2014 werden es etwa 300 sein. Zügig haben wir sämtliche Gerichte flächendeckend mit Metalldetektorrahmen wie man sie vom Flughafen kennt ausgestattet. Für den Einbau von so genannten Vereinzelungsanlagen, also etwa Drehkreuzen, nehmen wir bis 2014 insgesamt 13,7 Mio. EUR in die Hand. Zusätzlich investieren wir 3 Mio. EUR in die technische Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel die Videoüberwachung.

All das gilt der Sicherheit der Menschen, die Gerichtsgebäude besuchen und die in ihnen arbeiten. Sie hat für mich allerhöchste Priorität, wenn wir auch absolute Sicherheit niemals werden erreichen können. Ganz wichtig ist es mir, dass sich die Menschen weiterhin eingeladen fühlen, an den öffentlichen Verhandlungen teilzunehmen. Das ist wichtig für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. denn schließlich sprechen unsere Richterinnen und Richter, Schöffinnen und Schöffen die Urteile „im Namen des Volkes“.

StMJV, PM v. 10.01.2013