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StMUK: Schulleitung ambitionierte Aufgabe – Freistaat hat Besoldung erhöht und Rahmenbedingungen verbessert

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Zur Berichterstattung über die Besetzung von Schulleitungen in Deutschland und in Bayern an diesem Wochenende nimmt das Bayerische Kultusministerium Stellung. 

Eine Schulleitung ist eine ambitionierte Aufgabe für Führungskräfte, an die in den Schulen der verschiedenen Schularten unterschiedliche Anforderungen gestellt wird. Der Freistaat Bayern hat die Besoldung der Schulleiter in den jüngsten Jahren im Rahmen der Dienstrechtsreform erhöht und Rahmenbedingungen verbessert. Hier konkrete Differenzierungen:

1. Das Bayerische Kultusministerium weiß um die ambitionierte Tätigkeit und intensive Arbeit der Schulleitungen an Bayerns Schulen. Die Grundmotivation für Bewerberinnen und Bewerber, sich um eine Schulleitung zu bewerben, erkennen wir darin, Schulalltag und Bildung für junge Menschen in einer anderen Funktion mit größerem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich als als Lehrkraft zu gestalten.

2. Die Arbeitssituation und die Aufgaben für Schulleitungen sind je nach Schulart höchst unterschiedlich. So fungieren z.B. die Leiterinnen und Leiter von Realschulen und Gymnasien als Fach- und Dienstvorgesetzte mit hoher Personalverantwortung – auch für die Personalentwicklung. An den Grund- und Mittelschulen übernehmen diese Aufgaben weitgehend die Schulräte und Schulamtsdirektoren wahr. Entsprechend gibt es auch Unterschiede in der Zuweisung von sog. Anrechnungsstunden, also in der Zuweisung von Zeit für Leitungsaufgaben, durch die die Unterrichtspflichtzeit reduziert wird.

3. Auch die Schulgröße unterscheidet sich erheblich. Bei Grund- und Mittelschulen sind Schulleitungen z.T. für nur sehr wenige Klassen verantwortlich, an manchen Grundschulen z.B. nur für 3 oder 4 Klassen und einer entsprechenden Anzahl von Lehrkräften; an beruflichen Schulen und Gymnasien auch gibt es Schulleitungen, die für 1.500 bis 2.000 Schülerinnen und Schüler und einem Lehrerkollegium von 80 und mehr Lehrkräften Verantwortung tragen.

4. Dem Bayerischen Kultusministerium ist es ein Anliegen, die Arbeitssituation von Schulleitungen belastungsgerecht weiter zu verbessern. Es ist in der jüngsten Zeit gelungen, einzelne spürbare Verbesserungen für Schulleitungen zu erreichen. Zu nennen sind hier u.a.:

a) Die Schulleitungen an großen Mittelschulen und Mittelschulverbünden erhalten zusätzliche Anrechnungsstunden. Um den Schulleitungen und Verbundkoordinatoren für ihre Leitungsaufgaben mehr Zeit zur Verfügung zu stellen, erhält jeder Verbundkoordinator oder Leiter einer großen Mittelschule ab diesem Schuljahr eine zusätzliche Anrechnungsstunde, das bedeutet weniger Unterrichtsverpflichtung inklusive weniger Vorbereitungszeit.

b) In Bayern werden Schulleiter und Lehrkräfte – anders in vielen anderen Bundesländern – fast ausnahmslos als Beamte besoldet. Dies wirkt sich auch hinsichtlich des Nettoeinkommens vergleichbarer Einkommen und Pensionen sowie hinsichtlich der Beschäftigungssicherheit sehr positiv für die Beamten aus. Das Einkommen der Schulleitungen der über 3.000 Grund- und Mittelschulen in Bayern wurde ebenso wie das der Schulleitungen an Realschulen im Rahmen der Dienstrechtsreform finanziell angehoben. Schulleiter von Grund- und Mittelschulen, die vorher die Besoldungsgruppe A 12 mit Zulage hatten, wurden auf A 13 mit Zulage angehoben, die, die vorher A 13 hatten, wurden auf A 13 mit Zulage angehoben, die, die bisher A 13 mit Zulage hatten, erhalten nun A 14, und die, die bisher nach A 14 besoldet wurden, erhalten A 14 mit Zulage. Schulleiter von Realschulen wurden früher nach A 15 besoldet, nun auf A 15 mit Zulage aufgestuft. Ihre ersten Stellvertreter erhalten heute A 15 (früher A 14 mit Zulage).

c) Parallel wurden auch die Lehrkräfte mit entsprechenden Funktionen wie Stellvertreter höher besoldet, allein schon aufgrund des im Beamtenrecht praktizierten Abstandsgebots. Insgesamt werden seit Januar 2011 in Bayern 4.500 Funktionsstelleninhaber wie Schulleiter und Stellvertreter an Grund-, Mittel- und Realschulen höher besoldet.

d) Das Bayerische Kultusministerium hat außerdem in den vergangenen vier Jahren vorwiegend an Grund- und Mittelschulen, aber auch an Realschulen insgesamt 8.250 Lehrkräfte ohne zusätzliche Funktionen finanziell höher dotiert, z.B. besonders engagierte und erfolgreiche Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 12 mit Zulage bzw. sogar in die A 13; besonders engagierte und erfolgreiche Lehrkräfte an Realschulen von A 13 auf A 13 mit Zulage. Im Doppelhaushalt 2013/2014 ist eine weitere Marge von Anhebungen von gut 1.200 Lehrkräften vorgesehen.

e) Schulleitungen von Grund- und Mittelschulen erhalten auch z.B. mehr Unterstützung durch Verwaltungskräfte, wenn sie gebundene Ganztagsklassen organisieren müssen. So wurde die Arbeitszeit von Verwaltungskräften an Grundschulen bei Ganztagsklassen um 3 Stunden je Ganztagszug im ersten Jahr, um weitere 2 Stunden ab dem 2. Jahr ausgeweitet, wenn die Mittelschule einen gebundenen Ganztagszug aufbaut bzw. unterhält.

f) Im Doppelhaushalt 2013/2014 sind insgesamt zusätzlich 150 Stellen für Verwaltungsangestellte beschlossen, die den Schulen (davon 130 Stellen für Grund- und Mittelschulen) zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein weiterer Beitrag zur Entlastung von Schulleitungen.

Derzeit werden aufgrund der Auswirkungen der Demografie auf die Entwicklung der Schülerzahl und unter Berücksichtigung des Ziels, möglichst viele kleine Schulstandorte wohnortnah zu erhalten, die Richtlinien für die Besoldung von Schulleitungen und für die Zuweisung von Verwaltungsangestellten überprüft.

Abschließend eine Ergänzung: Die von einem Lehrerverbandschef formulierte Schätzung, dass in Bayern 200 Schulen auf einen Schulleiter warten würden, ist realitätsfern und stark überhöht. Nach den Informationen des Kultusministeriums und der Regierungen beläuft sich Zahl auf eine niedrige zweistellige Anzahl, weil dort die Besetzungsverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sind – und das angesichts von rund 4.000 staatlichen Schulen im Freistaat Bayern.

StMUK, PM v. 13.01.2013