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StMUK: Eltern sollen frei entscheiden können – Kommunen und Schulen können weitere Ganztagsangebote beantragen

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Bayerisches Kultusministerium setzt weiter auf Wahlmöglichkeit von Eltern und Schülern – Pflicht zur Ganztagsschule entmündigt Eltern und Schüler – Kultusministerium einig mit LEV an Realschulen und Gymnasien: Elternwillen beachten und Ganztag massiv ausbauen 

Vor einer Entmündigung der Eltern und Schüler durch die Einführung einer Pflicht zum Besuch von Ganztagsschulen warnt das Bayerische Kultusministerium. Die vom bildungspolitischen Sprecher der SPD gestern erhobene Forderung nach einer Ganztagsschulpflicht missachtet die Rolle der Eltern und Familie, die im Grundgesetz klar vorgeschrieben ist.

Betrieb einer Schule als reine Ganztagsschule möglich

Der Betrieb einer Schule als reine Ganztagsschule ist, wie das Beispiel in Dachau zeigt, möglich, wenn ein entsprechendes pädagogisches Gesamtkonzept für eine Kommune vorliegt und der Elternwille entsprechend berücksichtigt wird.

Eltern müssen die Wahlmöglichkeit haben

Die Eltern und ihre Kinder müssen auch in Zukunft wählen können, ob die Schüler eine Ganztagsschule besuchen oder ob sie das klassische Schulangebot bis zum Mittag nutzen wollen. In dieser Position stimmt das Bayerische Kultusministerium völlig mit der Beschlusslage der Landeselternvereinigungen (LEV) an Realschulen und Gymnasium überein.

Das Kultusministerium sieht sich in der Verantwortung, die Ganztagsangebote an den bayerischen Schulen konsequent flächendeckend und bedarfsgerecht weiter auszubauen. Denn das Ministerium sieht die Ganztagsschulangebote als besondere Chance, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Elternhaus sehr gut zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Deshalb baut das Kultusministerium gemeinsam mit den Kommunen als Sachaufwandsträgern die Ganztagsangebote in offener und gebundener Form weiter massiv aus. Derzeit bestehen solche Angebote an 78 Prozent der allgemeinbildenden Schulen, bis Ende 2014 soll diese Quote auf 90 Prozent steigen. Die entsprechenden Landesmittel für den weiteren Ausbau stehen bereit.

Bayern in pädagogischer Förderung der Ganztagsschule bundesweit vorn

Bei der pädagogischen und finanziellen Förderung gerade von gebundenen Ganztagsschulen ist Bayern gemeinsam mit Rheinland-Pfalz weit vorn, so weist der Freistaat den Schulen pro gebundener Ganztagsklasse an Mittelschulen z.B. 12 Lehrerwochenstunden sowie 6.000 Euro pro Jahr zu.

Zur Ausweitung des Angebots bedarf es auch der konsequenten Mitwirkung der Kommunen. Der Freistaat hat eigens die besondere Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz ermöglicht. Zu dem üblichen Fördersatz gewährt der Freistaat Bayern bei Räumen, die für die Ganztagsschulen notwendig sind, eine zusätzliche Investitionszulage von 15 Prozent. Wenn Kommunen wie die Landeshauptstadt München in manchen Jahren wie etwa 2011 nicht einen Euro Fördergeld beim Freistaat für Ganztagsschulen beantragen, zeugt das davon, dass diese Stadt nicht gewillt ist, ihrer Verantwortung für Schüler und Eltern ausreichend nachzukommen.

StMUK, PM v. 15.01.2013