• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMUK: Eltern sollen frei entscheiden können – Kommunen und Schulen können weitere Ganztagsangebote beantragen

15. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Bayerisches Kultusministerium setzt weiter auf Wahlmöglichkeit von Eltern und Schülern – Pflicht zur Ganztagsschule entmündigt Eltern und Schüler – Kultusministerium einig mit LEV an Realschulen und Gymnasien: Elternwillen beachten und Ganztag massiv ausbauen 

Vor einer Entmündigung der Eltern und Schüler durch die Einführung einer Pflicht zum Besuch von Ganztagsschulen warnt das Bayerische Kultusministerium. Die vom bildungspolitischen Sprecher der SPD gestern erhobene Forderung nach einer Ganztagsschulpflicht missachtet die Rolle der Eltern und Familie, die im Grundgesetz klar vorgeschrieben ist.

Betrieb einer Schule als reine Ganztagsschule möglich

Der Betrieb einer Schule als reine Ganztagsschule ist, wie das Beispiel in Dachau zeigt, möglich, wenn ein entsprechendes pädagogisches Gesamtkonzept für eine Kommune vorliegt und der Elternwille entsprechend berücksichtigt wird.

Eltern müssen die Wahlmöglichkeit haben

Die Eltern und ihre Kinder müssen auch in Zukunft wählen können, ob die Schüler eine Ganztagsschule besuchen oder ob sie das klassische Schulangebot bis zum Mittag nutzen wollen. In dieser Position stimmt das Bayerische Kultusministerium völlig mit der Beschlusslage der Landeselternvereinigungen (LEV) an Realschulen und Gymnasium überein.

Das Kultusministerium sieht sich in der Verantwortung, die Ganztagsangebote an den bayerischen Schulen konsequent flächendeckend und bedarfsgerecht weiter auszubauen. Denn das Ministerium sieht die Ganztagsschulangebote als besondere Chance, Kinder und Jugendliche unabhängig vom Elternhaus sehr gut zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Deshalb baut das Kultusministerium gemeinsam mit den Kommunen als Sachaufwandsträgern die Ganztagsangebote in offener und gebundener Form weiter massiv aus. Derzeit bestehen solche Angebote an 78 Prozent der allgemeinbildenden Schulen, bis Ende 2014 soll diese Quote auf 90 Prozent steigen. Die entsprechenden Landesmittel für den weiteren Ausbau stehen bereit.

Bayern in pädagogischer Förderung der Ganztagsschule bundesweit vorn

Bei der pädagogischen und finanziellen Förderung gerade von gebundenen Ganztagsschulen ist Bayern gemeinsam mit Rheinland-Pfalz weit vorn, so weist der Freistaat den Schulen pro gebundener Ganztagsklasse an Mittelschulen z.B. 12 Lehrerwochenstunden sowie 6.000 Euro pro Jahr zu.

Zur Ausweitung des Angebots bedarf es auch der konsequenten Mitwirkung der Kommunen. Der Freistaat hat eigens die besondere Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz ermöglicht. Zu dem üblichen Fördersatz gewährt der Freistaat Bayern bei Räumen, die für die Ganztagsschulen notwendig sind, eine zusätzliche Investitionszulage von 15 Prozent. Wenn Kommunen wie die Landeshauptstadt München in manchen Jahren wie etwa 2011 nicht einen Euro Fördergeld beim Freistaat für Ganztagsschulen beantragen, zeugt das davon, dass diese Stadt nicht gewillt ist, ihrer Verantwortung für Schüler und Eltern ausreichend nachzukommen.

StMUK, PM v. 15.01.2013

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Familie, Kinder & Jugend, Im Fokus, Kommunales, Schulen, Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Januar 2013
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031  
« Dez   Feb »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK