Gesetzgebung

BayORH: EU-Report 2012 der deutschen Rechnungshöfe – Rechnungshöfe auch bei der Eurostabilisierung mit im Boot

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„Die Bürger der EU und damit auch Bayerns haben Anspruch darauf, dass die überwiegend aus Steuern finanzierten EU-Gelder rechtmäßig, zielgerichtet, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden“, sagte der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) , Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, heute bei der Vorstellung des EU-Reports 2012 der deutschen Rechnungshöfe. „Wir machen bei unseren Prüfungen deshalb keinen Unterschied, ob es sich um bayerische Haushaltsmittel oder EU-Mittel handelt.“

Mit dem EU-Report 2012 legen die deutschen Rechnungshöfe zum zweiten Mal einen umfassenden Bericht über die Finanzbeziehungen zwischen Deutschland und der Europäischen Union vor. Der Report stellt nicht nur die Einnahmen und Ausgaben der EU, die Leistungen Deutschlands an die EU und die Rückflüsse aus der EU nach Deutschland dar. Er beschreibt auch, wie die Rechnungshöfe auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene die rd. 133 Mrd. € kontrollieren, die von der EU inzwischen jährlich ausgegeben werden. Der EU-Report verdeutlicht das exemplarisch an einigen Prüfungen von EU-Mitteln in Deutschland. Dabei sind auch vier Prüfungen des ORH berücksichtigt, die er in den Jahresberichten 2008 bis 2011 veröffentlicht hat.

Eingehend beschäftigt sich der EU-Report auch mit den Maßnahmen gegen die Staatsschuldenkrise im Euroraum. Den Rechnungshöfen ist es dabei gelungen, eine externe Finanzkontrolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu verankern. Dem dafür vorgesehenen Prüfungsausschuss gehören fünf unabhängige Mitglieder an, von denen ein Mitglied vom Europäischen Rechnungshof und zwei Mitglieder aus den Rechnungshöfen der Euro-Staaten stammen. Eines dieser Mitglieder kommt derzeit vom Bundesrechnungshof.

Präsident Dr. Fischer-Heidlberger: „Der ESM ist mit 700 Mrd. € ausgestattet, für die letztlich der Steuerzahler aufkommt. Es ist unabdingbar, dass auch diese Gelder von einer unabhängigen externen Institution geprüft werden. Ich bin froh, dass die Rechnungshöfe hier nun mit im Boot sind.“

Bayerischer Oberster Rechnungshof, PM v. 17.01.2013 (Ernst Berchtold)