Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neue EU-Richtlinie bedroht die kommunale Wasserversorgung

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Brandl: Trinkwasserversorgung darf nicht dem Gewinnstreben von Konzernen geopfert werden. 

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl appeliert an die Abgeordneten des EU-Parlaments, eine Richtlinie der EU-Kommission zur Modernisierung der Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe sowie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen in der vorgelegten Fassung nicht zuzustimmen.

„Hände weg von der bewährten Trinkwasserversorgung durch die bayerischen Gemeinden! Die Bürger erwarten zu Recht, dass Trinkwasser aus dem Wasserhahn fließt, das höchsten hygienischen Standards entspricht und zu sozialen Preisen abgegeben wird. Niemand will, dass gewinnorientierte Unternehmen mit Trinkwasser Gewinne erzielen und das Trinkwasser wie Handelsware auf einem Markt verschachert wird. Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Wir erwarten, dass die bayerischen Abgeordneten des EU-Parlaments in der Ausschusssitzung am 24.01.2013 in aller Entschlossenheit diese kommunale Position vertreten, damit die Trinkwasserversorgung – gleich in welcher Rechtsform sie von unseren Gemeinden und Städten organisiert ist – aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird.“

Das muss auch dann gelten, wenn Gemeinden und Stadtwerke in ihre Unternehmen neben der Wasser- auch die Sparte Stromversorgung integriert haben. Dann aber will die EU-Kommission die Binnenmarktregeln des bereits liberalisierten Strommarkts auch auf die Trinkwasserversorgung ausdehnen.

„Über die Verklammerung beider Sparten würde auch die Wasserversorgung zur Dienstleistungskonzession und damit dem Vergaberegime unterworfen.“

Bayerischer Gemeindetag, PM Nr. 04/2013 v. 21.01.2013