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Bayerischer Gemeindetag: Neuer Rundfunkbeitrag führt zu Kostenexplosionen bei Städten und Gemeinden

21. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Brandl: Teilweise extremer Anstieg der zu zahlenden Gebühren. 

„Der neue Rundfunkbeitrag ist ein extremer Kostentreiber bei den bayerischen Gemeinde, Märkten und Städten“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl in München.

„Teilweise gibt es eine Vervielfachung des bisherigen Gebührenaufkommens, das die Kommunen zu bezahlen haben. Dies steht in eklatantem Widerspruch zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der das klare und verbindliche Bekenntnis zur Aufkommensneutralität und Beitragsstabilität enthält. Hier muss schnellstens umgesteuert werden. Das Berechnungssystem kann so nicht bleiben.“

Brandl wies darauf hin, dass beispielsweise die Stadt Höchstädt a.d. Donau statt bislang knapp 70 Euro an Rundfunkgebühr im Jahr nunmehr 862 Euro an Rundfunkbeitrag zahlen soll.

„Das ist nicht akzeptabel. Damit werden die Kommunen für die – eigentlich erwünschte – dezentrale und bürgernahe Struktur ihrer Verwaltung bestraft.“

Er forderte die Rundfunkkommission auf, die Rundfunkbeiträge unverzüglich zu verändern.

„Wir brauchen einen anderen Berechnungsmodus. Gemeindliche Betriebsstätten, an denen es gar nicht möglich ist, Medien zu nutzen, müssen vom Rundfunkbeitrag ausgenommen werden.“

Hintergrund Beitragsberechnung

Seit dem Inkrafttreten des Rundfunkstaatsvertrags bemessen sich die von den Städten und Gemeinden zu entrichtenden Rundfunkbeiträge nach der Anzahl ihrer räumlich getrennten Dienststellen, der dort Beschäftigten und der Anzahl der auf die Dienststellen zugelassenen Kraftfahrzeuge. Vor allem die Erfassung kleiner kommunaler Einrichtungen, die bisher mangels Bereithalten von Empfangsgeräten nicht rundfunkgebührenpflichtig waren, aber auch die degressive Beitragsstaffelung nach Beschäftigungszahlen und die Kfz-Beitragspflicht belasten die Kommunen überproportional und erschweren ihnen die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben. Außerdem verursacht das neue Berechnungsverfahren enormen Verwaltungsaufwand. Dabei geht es nicht nur um die erstmalige Erfassung nach den neuen Maßgaben, sondern vielmehr auch um den Aufwand, der zukünftig aufgrund permanenter Veränderungen, sowohl was die Liegenschaften als auch die Beschäftigten betrifft, zu befürchten und bereits absehbar ist.

Brandl: „Von dem erhofften Bürokratieabbau profitieren allenfalls die Rundfunkanstalten. Bei den Kommunalverwaltungen wird aber genau das Gegenteil eintreten. Das muss geändert werden.“

Bayerischer Gemeindetag, PM Nr. 03/2013 v. 21.01.2013

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