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Bayerischer Gemeindetag: Gegen ein Bayerisches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz

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Brandl: Größtmögliche Transparenz bereits durch geltende Gesetzeslage 

Der Bayerische Gemeindetag lehnt den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz ab.

„In Bayern herrscht bereits nach geltender Gesetzeslage größtmögliche Transparenz des Verwaltungshandelns auf kommunaler Ebene. Ein neues Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz könnte deshalb die schon jetzt vorhandenen Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, an sie interessierende Informationen zu gelangen, allenfalls marginal erweitern. Unnötige neue Gesetze brauchen wir nicht“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München.

Zur Begründung führte er Folgendes an:

  • Bayern Gemeinden, Märkte und Städte werden durch den Gemeinderat/Stadtrat und durch den 1. Bürgermeister/Oberbürgermeister verwaltet (Art. 29 GO). Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jedermann kann sich somit über die dort zu treffenden Verwaltungsentscheidungen unmittelbar informieren. Soweit eine Angelegenheit der Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung vorbehalten ist, kann ein Informationsfreiheitsgesetz diese gesetzliche Hürde nicht überspringen.
  • Das zweite Verwaltungsorgan sind die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Soweit deren Zuständigkeitsbereich berührt ist, haben die Bürgerinnen und Bürger während der Amtsstunden oder in Bürgermeistersprechstunden ebenfalls unmittelbaren Zugang zu sie interessierenden Informationen.
  • Ferner haben Bayerns Bürgerinnen und Bürger gemäß Art. 18 GO das gesetzlich verankerte Recht, in Bürgerversammlungen mitzuberaten.
  • Nicht übersehen werden sollte in diesem Zusammenhang – und dies gilt für staatliche und kommunale Behörden in gleicher Weise – die weitgehenden Informationsrechte aus dem Umweltinformationsgesetz und dem Verbraucherschutzgesetz.

Bayerischer Gemeindetag, PM Nr. 05/2013 v. 22.01.2013

Anmerkung: Die Stellungnahme bezieht sich wohl auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion „eines Bayerischen Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften“, LT-Drs. 16/13784 v. 27.09.2012. Dieser Gesetzentwurf wurde am 25.10.2012 in erster Lesung im Landtag beraten und dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz federführend zugewiesen. Eine Ausschussberatung hat noch nicht stattgefunden. Daneben gibt es ein parteiübergreifendes Projekt „Bayern Transparent“, an dem auf Initiative der Grünen-Fraktion öffentlich ebenfalls an einem Gesetzentwurf eines „Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes für Bayern“ gearbeitet wird (www.bayerntransparent.de).