Gesetzgebung

StMI: Keine Privatisierung kommunaler Trinkwasserversorgung

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Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments wird am kommenden Donnerstag über die geplante EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe abstimmen. Durch sie wird eine Öffnung des europäischen Marktes auch für die kommunale Trinkwasserversorgung eingeleitet. 

Innenminister Joachim Herrmann fordert von der EU, die Trinkwasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie eindeutig auszunehmen und so in der Hand der Kommunen zu belassen:

„Ich bin klar gegen eine Liberalisierung und Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Unser hochwertiges bayerisches Wasser darf nicht eine bloße Handelsware werden. Unser Trinkwasser muss sicher, von hoher Qualität und für alle erschwinglich sein. Und diese Aufgabe leisten unsere kommunalen Wasserversorger bestens.“

Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber hatten bereits im November 2012 in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier gefordert, die Trinkwasserversorgung aus der Konzessionsvergaberichtlinie auszunehmen. Jetzt hofft Herrmann auf ein klares Signal des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments:

„Der Binnenmarktausschuss muss jetzt auf die Bremse treten und den Unsinn mit der Liberalisierung unserer Trinkwasserversorgung stoppen. In die Richtlinie muss ein klarer Ausnahmetatbestand hineingeschrieben werden: Den Kommunen muss es möglich sein, die Trinkwasserversorgung entweder selbst zu erbringen oder ohne Ausschreibung an ihre eigenen Unternehmen zu vergeben.“

Der Innenminister kündigte auch eine erneute Befassung des Bundesrates in der Angelegenheit an.

StMI, PM v. 22.01.2013