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StMJV: Vorstellung des zentralen Vollstreckungsgerichts für Bayern in Hof

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„Das schönste Urteil nutzt dem Gläubiger nichts, wenn der Schuldner hinterher nicht leistet“, erklärte der Amtschef im Bayerischen Justizministerium, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön, heute anlässlich der Vorstellung des Zentralen Vollstreckungsgerichtes in Hof. 

Schön wies damit auf die Bedeutung eines gut funktionierenden Zwangsvollstreckungssystems für den Rechtsstaat, die Menschen und den Wirtschaftsstandort Bayern hin.

„Allein die bayerischen Gerichtsvollzieher haben in den Jahren 2007 bis 2011 jeweils Schuldbeiträge von deutlich über 200 Millionen Euro eingezogen“, so Schön weiter. „Dadurch, dass die Schuldnerverzeichnisse und Vermögensverzeichnisse der Schuldner jetzt an einer zentralen Stelle zusammengeführt werden, können sich die Gläubiger noch leichter und schneller darüber informieren, mit was für einem Schuldner sie es zu tun haben, was bei diesem an Vermögen vorhanden ist – und damit schnell Gewissheit erlangen, ob und wo sich eine Vollstreckung lohnt.“

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Das zum 01.01.2013 in den maßgeblichen Teilen in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung sieht vor, dass Vermögensverzeichnisse und das Schuldnerverzeichnis, in dem Schuldner eingetragen werden, die die Vermögensauskunft nicht abgeben oder die nicht leisten können, künftig bei zentralen Vollstreckungsgerichten verwaltet werden, die in jedem Land einzurichten sind. Die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, die zu Zwangsvollstreckungszwecken jedermann gestattet ist, erfolgt dabei über das bundesweite Portal www.vollstreckungsportal.de. In Bayern ist das zentrale Vollstreckungsgericht bei dem Amtsgericht Hof eingerichtet worden.

Standortentscheidung für Hof

„Dass die Wahl auf den Standort Hof gefallen ist, liegt nicht nur daran, dass erwartet wird, dass hier hervorragende Arbeit geleistet wird“, so der Amtschef weiter. „Die Entscheidung war vor allem Ausdruck des politischen Willens, die Region durch die Ansiedlung einer zentralen Justizeinrichtung weiter zu stärken. Es wird damit zugleich eine Tradition des Justizstandortes Oberfranken fortgesetzt. Dieser hat sich bei der Bewältigung von Sonderaufgaben bereits bestens bewährt: beim Betrieb des Zentralen Mahngerichts in Coburg, der Justizschule in Pegnitz und der Landesjustizkasse in Bamberg.“

StMJV, PM v. 22.01.2013