Gesetzgebung

Europaministerin: Kommunale Trinkwasserversorgung – Privatisierung kommt für uns nicht in Frage

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Bayern setzt sich auch nach dem heutigen ablehnenden Votum des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments weiter vehement für eine ausdrückliche Ausnahmeregelung für die kommunale Wasserversorgung ein. Europaministerin Emilia Müller: 

„Bayern sagt Nein zu Liberalisierung und Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Deshalb bleibt es unser Ziel, die Wasserversorgung aus der geplanten europäischen Konzessionsrichtlinie komplett herauszunehmen. Nur eine ausdrückliche Ausnahmeregelung schafft für die bayerischen Kommunen die notwendige umfassende Rechtssicherheit. Ich bedaure, dass der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments heute gegen eine Ausnahme für Wasserdienstleistungen votiert hat. Damit ist aber noch nichts entschieden. Ich bin zuversichtlich, dass spätestens in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat die Interessen unserer Kommunen gesichert werden können.“

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes hat heute mehrheitlich gegen die Herausnahme der Wasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten europäischen Konzessionsrichtlinie gestimmt. Nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren sind nun – nach einer möglichen Befassung des Plenums des Europäischen Parlaments – voraussichtlich Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission (sogenannter Trilog). Verabschiedet ist die Richtlinie erst, wenn dieses Verhandlungsergebnis vom Plenum des Europäischen Parlamentes und dem Rat formell angenommen wird.

Staatskanzlei, PM v. 24.01.2013