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StMI: Kommunale Trinkwasserversorgung

24. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat heute eine klare Ausnahmeregelung für die kommunale Trinkwasserversorgung in der EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe abgelehnt. Damit soll die kommunale Trinkwasserversorgung für den privaten Wettbewerb geöffnet werden. 

Innenminister Joachim Herrmann: „Ich halte diese Entscheidung für völlig falsch. Sie ist eine Gefahr für unser hochwertiges bayerisches Wasser, das zur bloßen Handelsware werden soll. Unser Trinkwasser muss von hoher Qualität, sicher und jederzeit verfügbar sein. Diese Aufgabe erledigen am besten unsere kommunalen Wasserversorger.“

Herrmann kündigte ein Schreiben an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel an, damit der Bund im Ministerrat den Brüsseler Irrweg endlich stoppt.

„Nach der heutigen Abstimmung im Binnenmarktausschuss erwarte ich mir vom Europäischen Parlament nur noch wenig Unterstützung. Deswegen muss die Bundeskanzlerin die drohende Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung jetzt zur Chefsache machen. Der Bund muss sich im Ministerrat für eine Ausnahmeregelung in der EU-Richtlinie einsetzen.“

Trinkwasserversorgung ureigene Aufgabe der Gemeinde

Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser gehört zu den ureigenen Aufgaben der Gemeinden. Sie gewährleisten bestens die hohe Qualität des bayerischen Trinkwassers. Die Gemeinden erfüllen ihren Versorgungsauftrag meist selbst oder durch kommunale Unternehmen wie zum Beispiel die Stadtwerke. Die EU-Richtlinie über die Konzessionsvergabe will die Möglichkeiten der Einbindung eigener Unternehmen einschränken. Gemeinden könnten deshalb gezwungen sein, ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen, wenn ihre Stadtwerke auch künftig die Wasserversorgung übernehmen sollen. Damit würde aber zugleich privaten Unternehmen die Tür geöffnet. Dazu Joachim Herrmann:

„Privatunternehmen sind aber auf Kostenminimierung und Gewinnmaximierung konzentriert. Das passt nicht zur Trinkwasserversorgung. Beeinträchtigungen der Versorgungssicherheit oder der Trinkwasserqualität können wir uns nicht leisten.“

Die Wasserversorgung sei durch Ortsnähe gekennzeichnet und eine klassische kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Kommunen wüssten hier am besten selbst, wie sie die Trinkwasserversorgung sicherstellen.

Herrmann und Umweltminister Dr. Marcel Huber hatten schon im November 2012 in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Binnenmarkt Kommissar Michel Barnier gefordert, die Trinkwasserversorgung aus der Konzessionsvergaberichtlinie herauszunehmen. Über die Richtlinie muss endgültig das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union entscheiden. Daher ist jetzt vor allem die Bundesregierung gefordert, dort die Privatisierung der kommunalen Wasserversorgung endgültig zu verhindern.

StMI, PM v. 24.01.2013

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Kategorie: Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: Richtlinie über die Konzessionsvergabe, Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

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