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StMJV: Merk verteidigt elektronische Aufenthaltsüberwachung

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Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die Elektronische Aufenthaltsüberwachung, landläufig, aber unzutreffend auch „Fußfessel“ genannt verteidigt. 

„Klar ist: Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist keine wirkliche Fessel, das heißt sie kann Rückfälle nicht immer sicher verhindern“, so Merk.

„Aber sie ist ein wichtiger Mosaikstein, um Täter, die wir nach Verbüßung ihrer Strafe zwingend entlassen müssen, weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden für die Sicherungsverwahrung errichtet haben, noch überwachen zu können. Die Alternative zur Aufenthaltsüberwachung lautet dann nicht „Gefängnis“ sondern schlicht „Freiheit ohne Aufenthaltsüberwachung“. Und da sage ich als Rechts- und Sicherheitspolitikerin ganz klar: Wenn die Aufenthaltsüberwachung auch nur einen Rückfall verhindert, müssen wir zum Schutz der Opfer diese Möglichkeit doch nutzen!“

Kritik, die Aufenthaltsüberwachung stigmatisiere den Täter und verhindere so die Resozialisierung, weist die Ministerin zurück:

„Das ist leider einmal wieder nur aus der Perspektive des Täters gedacht. Wir müssen aber auch an die Opfer denken“, so Merk.

In Bayern stehen derzeit 14 Haftentlassene unter Elektronischer Aufenthaltsüberwachung. Die relativ hohe Zahl ist darauf zurückzuführen, dass Bayern bereits im September 2011 damit begonnen hat, bei vor der Haftentlassung stehenden Probanden zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Aufenthaltsüberwachung notwendig und geeignet ist. Soweit dies der Fall ist, stellt die Staatsanwaltschaft konsequent einen Antrag auf Anordnung der Aufenthaltsüberwachung. Ob sie angeordnet wird, entscheidet ein Gericht.

„Klar ist: Die Aufenthaltsüberwachung ist bei uns niemals Alternative zur Freiheitsstrafe“, so Merk abschließend.

Sie kommt lediglich für Straftäter in Betracht, die nach Verbüßung ihrer Strafe zu entlassen sind, aber weiterhin gefährlich sind und gegen die daher Führungsaufsicht angeordnet ist.

StMJV, PM v. 25.01.2013