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StMUK: Spänle und Amtskollegin Kurth beraten Strategie zur Umsetzung des Bildungsstaatsvertrags

25. Januar 2013 by Klaus Kohnen

Über eine Strategie zur Umsetzung der Idee eines Bildungsstaatsvertrags berieten heute Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und seine sächsische Amtskollegin Brunhild Kurth in München. Ludwig Spaenle und Brunhild Kurth hatten Anfang Januar in Berlin zusammen mit der niedersächsischen Wissenschaftsministerin Prof. Johanna Wanka die Idee eines Bildungsstaatsvertrags vorgestellt.

Die Zielsetzung des Vertrags ist es, die Qualität der Bildung in ganz Deutschland zu sichern, die Schüler und Lehrkräfte bei einem anstehenden Umzug zu unterstützen und die Vergleichbarkeit der Bildungssysteme in den deutschen Ländern zu verbessern.

„Ein höheres Maß an Gemeinsamkeit, wie es auch durch die Einigung auf Bildungsstandards zum Ausdruck kommt, liegt in der gesamtstaatlichen Verantwortung der Länder. Wir müssen ihr gerecht werden“, sind sich Brunhild Kurth und Ludwig Spaenle einig.

Die sächsische Ministerin und der bayerische Minister gehen davon aus, dass ihr Vorstoß auch in anderen Ländern auf Akzeptanz stoßen wird.

„Wir sind uns sicher, dass unsere Kolleginnen und Kollegen in den Zielen mit uns einig sind. Schließlich geht es um das Wohl unserer Schüler und ihrer Familien“, betonten sie.

Dabei erinnerten sie an die jüngsten Beschlüsse zu den Bildungsstandards für die Hochschulreife. Beide Minister werten die erfolgreichen Entwicklungen zum Einsatz ländergemeinsamer Abituraufgaben, die erstmals im Schuljahr 2013/14 in sechs Bundesländern erfolgen werden, als positives Zeichen für die deutliche Bereitschaft zu mehr Gemeinsamkeit bei gleichzeitiger Sicherung qualitativer Standards.

„Dies ist ein gutes Beispiel für pragmatischen Bildungsföderalismus, das viele Skeptiker vor ein paar Jahren noch für undenkbar gehalten haben“, so Brunhild Kurth und Ludwig Spaenle.

Parallel zu den Arbeitsgesprächen zwischen den Ministern fanden Gespräche zwischen Amtschefs und Abteilungsleitungen der beiden Ministerien statt:

  1. Sie berieten die Möglichkeiten, um Lehramtsabsolventen aus Bayern eine Beschäftigung in Sachsen an Grundschulen und weiterführenden Schulen anzubieten. Damit will Bayern die Anstellungsmöglichkeiten für Absolventen verbessern, die mit ihrer Fächerverbindung begrenzte Anstellungschancen in Bayern haben, aber in Sachsen gebraucht werden.
  2. Sie tauschten Erfahrungen aus über die Auswirkungen des demographischen Wandels und die Steuerungsmöglichkeiten der Bildungsverwaltung und der Schulen. Ziel muss es sein, für die jungen Leute gleichwertige Lern- und Lebensbedingungen trotz des mancherorts massiven Schülerrückgangs zu sichern.
  3. Sie verglichen die Praxis der individuellen Förderung im jeweiligen Schulwesen mit dem Ziel, voneinander zu lernen und die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des eigenen Bildungswesens nutzbar zu machen.

StMUK, PM v. 25.01.2013

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Kategorie: Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Gesetzgebung, Im Fokus, Schulen, Verwaltung Schlagwörter: Bildungsstaatsvertrag

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